§ 60 Arten der Dienstleistungen
Stand: 16.08.2019
Dienstleistungen sind
Wird zitiert von 17 Entscheidungen zu § 60 SG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 10.02.2016 – 2 WD 4/15Betrug durch Erschleichen einer VerdienstausfallentschädigungZitiert von 10
- OVG NRW, 04.09.2026 – 1 B 1100/26Unzulässigkeit der Beschwerde betreffend die Heranziehung eines Reservisten zu einer Übung gemäß § 84 Satz 1 SG Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 30.08.2018 – 1 WB 37/17Zulassung zur Laufbahn der Offiziere; Beschwerde als Reservist; FortsetzungsfeststellungsantragZitiert von 2
- BVerwG, 30.08.2018 – 1 WB 15/18Zulassung zur Laufbahn der Offiziere; Beschwerde als Reservist; FortsetzungsfeststellungsantragZitiert von 1
- BVerwG, 24.09.2015 – 1 WB 55/14Sicherheitsüberprüfung; Zweifel an Zuverlässigkeit; nationalsozialistisch gefärbte ÄußerungenZitiert von 5
- BVerwG, 20.11.2009 – 6 B 24.09Zitiert von 9
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 19.06.2024 – 23 K 2703/23
- BVerwG, 22.05.2024 – 1 W-VR 2.24Kein Anspruch auf Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung auf Vorrat ohne konkrete Verwendungsplanung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BSG, 13.12.2023 – B 7 AS 15/22 RGrundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung - Einnahmen aus einer Reservistenübung der Bundeswehr - Mindestleistung und Reservistendienstleistungsprämie - Absetzung des Freibetrags bei Erwerbstätigkeit - laufende Einnahme - NachzahlungZitiert von 8
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 60 SG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
04.08.2019 Ausfertigung
§ 60 geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 4. August 2019 (BGBl. I 1147)
BGBl. 2019 I S. 1147
-
28.04.2011 Ausfertigung
§ 60 neu gefasst durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. April 2011 (BGBl. I 678)
BGBl. 2011 I S. 678
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.