Gesetze / Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz

VwVG

§ 7 Vollzugsbehörden

Stand: 10.06.2019

VerwaltungsrechtBund40 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwVG/7#abs-1 (1) Ein Verwaltungsakt wird von der Behörde vollzogen, die ihn erlassen hat; sie vollzieht auch Beschwerdeentscheidungen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwVG/7#abs-2 (2) Die Behörde der unteren Verwaltungsstufe kann für den Einzelfall oder allgemein mit dem Vollzug beauftragt werden.

§ 6 § 8