Gesetze / Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz
VwVG§ 13 Androhung der Zwangsmittel
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwVG/13#abs-1 (1) Die Zwangsmittel müssen, wenn sie nicht sofort angewendet werden können (§ 6 Abs. 2), schriftlich angedroht werden. Hierbei ist für die Erfüllung der Verpflichtung eine Frist zu bestimmen, innerhalb der der Vollzug dem Pflichtigen billigerweise zugemutet werden kann.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwVG/13#abs-2 (2) Die Androhung kann mit dem Verwaltungsakt verbunden werden, durch den die Handlung, Duldung oder Unterlassung aufgegeben wird. Sie soll mit ihm verbunden werden, wenn der sofortige Vollzug angeordnet oder den Rechtsmitteln keine aufschiebende Wirkung beigelegt ist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VwVG/13#abs-3 (3) Die Androhung muß sich auf ein bestimmtes Zwangsmittel beziehen. Unzulässig ist die gleichzeitige Androhung mehrerer Zwangsmittel und die Androhung, mit der sich die Vollzugsbehörde die Wahl zwischen mehreren Zwangsmitteln vorbehält.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/VwVG/13#abs-4 (4) Soll die Handlung auf Kosten des Pflichtigen (Ersatzvornahme) ausgeführt werden, so ist in der Androhung der Kostenbetrag vorläufig zu veranschlagen. Das Recht auf Nachforderung bleibt unberührt, wenn die Ersatzvornahme einen höheren Kostenaufwand verursacht.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/VwVG/13#abs-5 (5) Der Betrag des Zwangsgeldes ist in bestimmter Höhe anzudrohen.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/VwVG/13#abs-6 (6) Die Zwangsmittel können auch neben einer Strafe oder Geldbuße angedroht und so oft wiederholt und hierbei jeweils erhöht oder gewechselt werden, bis die Verpflichtung erfüllt ist. Eine neue Androhung ist erst dann zulässig, wenn das zunächst angedrohte Zwangsmittel erfolglos ist.
Permalink zu Abs. 7recht.nulegal.eu/gesetze/VwVG/13#abs-7 (7) Die Androhung ist zuzustellen. Dies gilt auch dann, wenn sie mit dem zugrunde liegenden Verwaltungsakt verbunden ist und für ihn keine Zustellung vorgeschrieben ist.
Wird zitiert von 368 Entscheidungen zu § 13 VwVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Düsseldorf, 07.12.2011 – VI-3 Kart 119/10 (V)
- OLG Düsseldorf, 06.12.2023 – 3 Kart 47/22 [V]
- OVG Bremen, 15.01.2020 – 1 LB 47/15Zitiert von 6
- VG Köln, 29.05.2026 – 18 K 1801/24
- VGH Baden-Württemberg, 13.02.2018 – 1 S 1468/17Zitiert von 11
- VG Berlin, 05.02.2026 – 6 L 529/25
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 29.05.2026 – 18 K 8320/25Zitiert von 1
- OLG Düsseldorf, 22.04.2026 – VI-Kart 7/25 (V)
- OLG Düsseldorf, 22.04.2026 – VI-Kart 8/25 (V)
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 13 VwVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.