Gesetze / Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz
VwRehaG§ 16 Rechtsweg
Stand: 01.01.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwRehaG/16#abs-1 (1) In Streitigkeiten nach diesem Gesetz ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben. Die Berufung gegen ein Urteil und die Beschwerde gegen eine andere Entscheidung des Verwaltungsgerichts sind ausgeschlossen. Das gilt nicht für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nach § 135 in Verbindung mit § 133 der Verwaltungsgerichtsordnung und die Beschwerde gegen Beschlüsse über den Rechtsweg nach § 17a Abs. 2 und 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes. Auf die Beschwerde gegen die Beschlüsse über den Rechtsweg findet § 17a Abs. 4 Satz 4 bis 6 des Gerichtsverfassungsgesetzes entsprechend Anwendung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwRehaG/16#abs-2 (2) In Streitigkeiten über Leistungen nach den §§ 3 und 4 entscheiden die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit. Für diese Verfahren sind die Vorschriften des Sozialgerichtsgesetzes für Angelegenheiten des Sozialen Entschädigungsrechts maßgebend.
Wird zitiert von 22 Entscheidungen zu § 16 VwRehaG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 04.08.1999 – 1 BvR 1022/99Zitiert von 1
- VG Halle, 03.08.2021 – 1 A 192/19
- VG Halle, 27.07.2021 – 1 A 200/19
- LSG NRW, 31.01.2001 – L 10 VS 28/00Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgungsgesetz - Kostenerstattung für Krankenbehandlung im Ausland - Überkreuz-Nierentransplantation - Transplantationsgesetz - Anforderungen an die offenkundige besondere persönliche Verbundenheit - Vertretung des Landes im sozialgerichtlichen Verfahren nach Auflösung des Landesversorgungsamtes Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 24
- BVerfG, 30.06.2025 – 1 BvR 2136/24Stattgebender Kammerbeschluss: Überspannte Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes im Verfahren der verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung verletzt Art 19 Abs 4 GG - GegenstandswertfestsetzungZitiert von 4
- BVerfG, 28.10.1999 – 1 BvR 1841/99Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VG Meiningen, 24.09.2024 – 8 K 362/23 Me
- VG Halle, 10.07.2024 – 7 A 11/24 HALZitiert von 2
- BVerwG, 12.01.2023 – 8 B 49.22Unstatthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde nach Einführung der Anhörungsrüge Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 16 VwRehaG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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12.12.2019 Ausfertigung
§ 16 geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I 2652)
BGBl. 2019 I S. 2652
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17.08.2001 Ausfertigung
§ 16 geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 17. August 2001 (BGBl. I 2144)
BGBl. 2001 I S. 2144
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.