Gesetze / Verwaltungsgerichtsordnung
VwGO§ 87b
Stand: 21.03.2023
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/87b#abs-1 (1) Der Vorsitzende oder der Berichterstatter kann dem Kläger eine Frist setzen zur Angabe der Tatsachen, durch deren Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung im Verwaltungsverfahren er sich beschwert fühlt. Die Fristsetzung nach Satz 1 kann mit der Fristsetzung nach § 82 Abs. 2 Satz 2 verbunden werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/87b#abs-2 (2) Der Vorsitzende oder der Berichterstatter kann einem Beteiligten unter Fristsetzung aufgeben, zu bestimmten Vorgängen
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/87b#abs-3 (3) Das Gericht kann Erklärungen und Beweismittel, die erst nach Ablauf einer nach den Absätzen 1 und 2 gesetzten Frist vorgebracht werden, zurückweisen und ohne weitere Ermittlungen entscheiden, wenn
Der Entschuldigungsgrund ist auf Verlangen des Gerichts glaubhaft zu machen. Satz 1 gilt nicht, wenn es mit geringem Aufwand möglich ist, den Sachverhalt auch ohne Mitwirkung des Beteiligten zu ermitteln.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/87b#abs-4 (4) Abweichend von Absatz 3 hat das Gericht in Verfahren nach § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 15 und § 50 Absatz 1 Nummer 6 Erklärungen und Beweismittel, die erst nach Ablauf einer nach den Absätzen 1 und 2 gesetzten Frist vorgebracht werden, zurückzuweisen und ohne weitere Ermittlungen zu entscheiden, wenn der Beteiligte
Absatz 3 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.
Wird zitiert von 930 Entscheidungen zu § 87b VwGO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Karlsruhe, 12.04.2021 – 9 K 3203/19Zitiert von 3
- VGH Baden-Württemberg, 28.11.2023 – 3 S 821/21Zitiert von 11
- VGH Baden-Württemberg, 21.10.2025 – 3 S 872/25Zitiert von 2
- VGH Bayern, 08.04.2024 – 22 A 17.40026Kein Anspruch auf Rücknahme oder Widerruf einer atomrechtlichen Aufbewahrungsgenehmigung für ein Standort-Zwischenlager Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 23
- OVG NRW, 04.07.2022 – 1 A 3323/20.AZitiert von 2
- VG Stuttgart, 25.01.2022 – 2 K 2277/19Zitiert von 7
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 20.08.2026 – 7 B 14.26Präklusion verspäteten Vorbringens zur Fehlerhaftigkeit einer Schallimmissionsprognose nach § 6 UmwRG Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 19.08.2026 – 8 D 241/25.AKImmissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Windenergieanlage; Ermittlung gewerblicher Vorbelastungen in der Schallprognose Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Düsseldorf, 14.08.2026 – 15 K 5924/24Prüfungsrecht: Pflicht zur unverzüglichen Rüge von Mängeln des Prüfungsverfahrens Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 87b VwGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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01.01.2024 in Kraft
§ 87b eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. März 2023 (BGBl. I Nr. 71)
BGBl. 2023 I Nr. 71
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22.03.2005 Ausfertigung
§ 87b eingefügt und geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. März 2005 (BGBl. I 837)
BGBl. 2005 I S. 837
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.