Gesetze / Verwaltungsgerichtsordnung
VwGO§ 50
Stand: 02.04.2026
Wird zitiert von 563 Entscheidungen zu § 50 VwGO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerwG, 09.05.2019 – 4 VR 1/19, 4 VR 1/19 (4 A 2/19)Eilantrag auf weitere Berücksichtigung eines abgeschichteten Alternativtrassenvorschlags im Verfahren der BundesfachplanungZitiert von 23
- VGH Bayern, 07.09.2023 – 22 A 23.40026
- VGH Bayern, 07.09.2023 – 22 AS 23.40025Zitiert von 1
- BVerfG, 07.10.2003 – 2 BvG 1/02Bund-Länder-Streit im Sinne von Art. 93 Abs. 1 Nr. 3 GG; Fristablauf für Antragsteller bei Vorlage nach § 50 Abs. 3 VwGOZitiert von 6
- BVerwG, 11.07.2013 – 9 VR 5/13Zur sachlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts in fernstraßenrechtlichen PlanfeststellungsverfahrenZitiert von 9
- EuGH, 17.12.2020 – C-808/18Asylrecht: Zugang zum Verfahren des internationalen Schutzes und Voraussetzungen der Inhaftnahme in Transitzonen KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 34
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 24.07.2026 – 7 VR 2.26Eisenbahnrecht: Antragsbefugnis eines Landes zur Rüge der baulichen Ausgestaltung einer als notwendige Folgemaßnahme festgesetzten Straßenüberführung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 15.07.2026 – 9 VR 8.26, 9 VR 8.26 (9 A 28.26)Vorläufiger Rechtsschutz gegen Planfeststellungsbeschluss: Unzulässigkeit des Eilantrags eines Fährunternehmens mangels Antragsbefugnis KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 07.07.2026 – 9 VR 13.26, 9 VR 13.26 (9 A 38.26)
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 50 VwGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/50#abs-1 (1) Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet im ersten und letzten Rechtszug
1.
über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art zwischen dem Bund und den Ländern und zwischen verschiedenen Ländern,
2.
über Klagen gegen die vom Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 des Vereinsgesetzes ausgesprochenen Vereinsverbote und nach § 8 Abs. 2 Satz 1 des Vereinsgesetzes erlassenen Verfügungen,
3.
über Streitigkeiten gegen Abschiebungsanordnungen nach § 58a des Aufenthaltsgesetzes und ihre Vollziehung sowie den Erlass eines Einreise- und Aufenthaltsverbots auf dieser Grundlage,
4.
über Klagen, denen Vorgänge im Geschäftsbereich des Bundesnachrichtendienstes zugrunde liegen,
5.
über Klagen gegen Maßnahmen und Entscheidungen nach § 12 Absatz 3a des Abgeordnetengesetzes, nach den Vorschriften des Elften Abschnitts des Abgeordnetengesetzes, nach § 6b des Bundesministergesetzes und nach § 7 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre in Verbindung mit § 6b des Bundesministergesetzes,
6.
über sämtliche Streitigkeiten, die Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungsverfahren für Vorhaben betreffen, die in dem Allgemeinen Eisenbahngesetz, dem Bundeswasserstraßengesetz, dem Energieleitungsausbaugesetz, dem Bundesbedarfsplangesetz, dem § 43e Absatz 4 des Energiewirtschaftsgesetzes, dem § 76 Absatz 1 des Windenergie-auf-See-Gesetzes oder dem Magnetschwebebahnplanungsgesetz bezeichnet sind, über sämtliche Streitigkeiten zu Verfahren im Sinne des § 17e Absatz 1 des Bundesfernstraßengesetzes, über sämtliche Streitigkeiten, die in § 9 Absatz 2 des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes bezeichnet sind, sowie über die ihm nach dem LNG-Beschleunigungsgesetz zugewiesenen Verfahren,
7.
über die ihm nach dem Energiesicherungsgesetz zugewiesenen Verfahren.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/50#abs-2 (2) In Verfahren nach Absatz 1 Nummer 6 ist § 48 Absatz 3 entsprechend anzuwenden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/50#abs-3 (3) Hält das Bundesverwaltungsgericht nach Absatz 1 Nr. 1 eine Streitigkeit für verfassungsrechtlich, so legt es die Sache dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor.