Gesetze / Verwaltungsgerichtsordnung
VwGO§ 49
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 29
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VG Saarland Saarlouis, 06.11.2014 – 1 K 1077/13Zitiert von 7
- BVerwG, 02.06.2026 – 5 A 2.25
- BVerwG, 16.02.2023 – 1 C 19/21Voraussetzungen der Auswertung digitaler Datenträger im AsylverfahrenZitiert von 31
- BVerwG, 22.06.2022 – 2 C 12/21Sprungrevision; Belehrung über das Erfordernis der Beibringung der ZustimmungserklärungZitiert von 4
- BVerwG, 29.04.2021 – 9 C 1/20Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer glücksspielrechtlichen ErlaubnisZitiert von 26
- BVerwG, 21.12.2017 – 4 C 7/16Erlöschen einer ursprünglich bauordnungsrechtlichen Genehmigung, die als immissionsschutzrechtliche Genehmigung fortgiltZitiert von 11
Zuletzt entschieden
- VG Hamburg, 04.12.2025 – 5 K 1923/23Zitiert von 1
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2024 – L 23 SO 300/23
- OVG Niedersachsen, 05.08.2022 – 10 LA 124/21Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 49 VwGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet über das Rechtsmittel
1.
der Revision gegen Urteile des Oberverwaltungsgerichts nach § 132,
2.
der Revision gegen Urteile des Verwaltungsgerichts nach §§ 134 und 135,
3.
der Beschwerde nach § 99 Abs. 2 und § 133 Abs. 1 dieses Gesetzes sowie nach § 17a Abs. 4 Satz 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes.