Gesetze / Verwaltungsgerichtsordnung
VwGO§ 87
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/87#abs-1 (1) Der Vorsitzende oder der Berichterstatter hat schon vor der mündlichen Verhandlung alle Anordnungen zu treffen, die notwendig sind, um den Rechtsstreit möglichst in einer mündlichen Verhandlung zu erledigen. Er kann insbesondere
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/87#abs-2 (2) Die Beteiligten sind von jeder Anordnung zu benachrichtigen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/87#abs-3 (3) Der Vorsitzende oder der Berichterstatter kann einzelne Beweise erheben. Dies darf nur insoweit geschehen, als es zur Vereinfachung der Verhandlung vor dem Gericht sachdienlich und von vornherein anzunehmen ist, daß das Gericht das Beweisergebnis auch ohne unmittelbaren Eindruck von dem Verlauf der Beweisaufnahme sachgemäß zu würdigen vermag.
Wird zitiert von 211 Entscheidungen zu § 87 VwGO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 11.12.2019 – AnwZ (Brfg) 50/19Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Vermutung des Vermögensverfalls bei Eintragung im Schuldnerverzeichnis; Anforderungen an die Widerlegung der Vermutung; Interessengefährdung der Rechtsuchenden
- VG Hannover, 07.05.2026 – 3 A 1513/26
- BVerwG, 10.10.2017 – 9 A 16/16Richterliche Hinweise und Besorgnis der BefangenheitZitiert von 30
- OVG Niedersachsen, 13.06.2024 – 5 ME 41/24Zitiert von 1
- OVG NRW, 21.10.2019 – 4 A 191/18Zitiert von 1
- VG Köln, 07.06.2011 – 2 K 6950/10
Zuletzt entschieden
- VG Gelsenkirchen, 28.05.2026 – 19 K 609/26
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2026 – OVG 3 A 2/25 EK
- VGH Bayern, 17.12.2025 – 23 ZB 22.1727Zitiert von 12
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 87 VwGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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22.03.2005 Ausfertigung
§ 87 eingefügt und geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. März 2005 (BGBl. I 837)
BGBl. 2005 I S. 837
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.