Gesetze / Verwaltungsgerichtsordnung
VwGO§ 103
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/103#abs-1 (1) Der Vorsitzende eröffnet und leitet die mündliche Verhandlung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/103#abs-2 (2) Nach Aufruf der Sache trägt der Vorsitzende oder der Berichterstatter den wesentlichen Inhalt der Akten vor.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/103#abs-3 (3) Hierauf erhalten die Beteiligten das Wort, um ihre Anträge zu stellen und zu begründen.
Wird zitiert von 169 Entscheidungen zu § 103 VwGO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 20.05.2025 – 6 B 23.24Beobachtung der Alternative für Deutschland (AfD) durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und Bekanntgabe der Einstufung als VerdachtsfallZitiert von 23
- BVerwG, 20.05.2025 – 6 B 22.24Beobachtung der Jugendorganisation "Junge Alternative" der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und Bekanntgabe der Einstufung als Verdachtsfall; Volksbegriff der AfD und ihrer ParteiorganisationenZitiert von 7
- BVerwG, 20.05.2025 – 6 B 21.24Beobachtung der Sammlungsbewegung "Der Flügel" der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und Bekanntgabe der Einstufung als Verdachtsfall sowie erwiesen extremistische Bestrebung; Ablehnung eines Richters wegen der Art der Prozessleitung; Besorgnis der Befangenheit wegen vorprozessualen Verhaltens in den sozialen MedienZitiert von 18
- VGH Baden-Württemberg, 27.09.2018 – 7 S 1875/15Zitiert von 5
- BVerwG, 31.03.2022 – 2 B 52/21Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme; richterliche Inaugenscheinnahme von Videos und BildernZitiert von 1
- BVerwG, 12.03.2020 – 5 B 22/19 DNichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO) Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 12
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 103 VwGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.