Gesetze / Verwaltungsgerichtsordnung
VwGO§ 141
Stand: 10.06.2019
Für die Revision gelten die Vorschriften über die Berufung entsprechend, soweit sich aus diesem Abschnitt nichts anderes ergibt. Die §§ 87a, 130a und 130b finden keine Anwendung.
Wird zitiert von 201 Entscheidungen zu § 141 VwGO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 25.07.2013 – 2 C 63/11Polizeibeamter; Kollegendiebstahl; Bemessung der Disziplinarmaßnahme; Vorbelastung; Polizistenmalus; Verschlechterungsverbot; VerfahrensdauerZitiert von 302
- BVerwG, 21.01.2003 – 1 C 5.02Zitiert von 43
- BVerwG, 21.09.2018 – 6 C 8/17Regulatorische Einschränkung des entbündelten Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung im Hinblick auf den Einsatz der Vectoring-Technik in den Hauptverteiler-Nahbereichen (Vectoring II)Zitiert von 29
- BGH, 16.03.2005 – RiZ (R) 1/04
- BGH, 16.03.2005 – RiZ (R) 2/04
- BGH, 25.09.2002 – RiZ (R) 4/01
Zuletzt entschieden
- VGH Bayern, 06.08.2026 – 24 ZB 26.31073Wirksamkeit des Verzichts auf mündliche Verhandlung per einfacher E-Mail Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 24.06.2026 – 10 CN 6.25Düngerecht: Unwirksamkeit der Ausweisung nitratbelasteter Gebiete mangels normativer Vorgaben für die Gebietsabgrenzung in der Düngeverordnung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 26.05.2026 – 7 C 5.25Zur Reichweite der Klagebegründungsfrist des § 6 UmwRGZitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 141 VwGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Fachanwälte für Verwaltungsrecht finden
Änderungsverlauf
-
24.06.1994 Ausfertigung
§ 141 geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 24. Juni 1994 (BGBl. I 1374)
BGBl. 1994 I S. 1374
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.