Gesetze / Verwaltungsgerichtsordnung
VwGO§ 140
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/140#abs-1 (1) Die Revision kann bis zur Rechtskraft des Urteils zurückgenommen werden. Die Zurücknahme nach Stellung der Anträge in der mündlichen Verhandlung setzt die Einwilligung des Revisionsbeklagten und, wenn der Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht an der mündlichen Verhandlung teilgenommen hat, auch seine Einwilligung voraus.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/140#abs-2 (2) Die Zurücknahme bewirkt den Verlust des eingelegten Rechtsmittels. Das Gericht entscheidet durch Beschluß über die Kostenfolge.
Wird zitiert von 26 Entscheidungen zu § 140 VwGO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 15.05.2019 – 7 C 27/17Einbeziehung weiterer Vorhaben in die FFH-Verträglichkeitsprüfung (Summationsprüfung)Zitiert von 34
- BVerwG, 04.08.2015 – 7 C 8/15, 7 C 8/15 (vormals 7 C 37/11)Emissionshandel; Sanktionszahlung bei nach dem Abgabezeitpunkt festgestelltem BerichtsfehlerZitiert von 7
- BGH, 04.04.2017 – X ZB 3/17Entscheidung über Divergenzvorlage im Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von Noten mit zugeordneten Punktwerten für die Erfüllung qualitativer Wertungskriterien; Zulässigkeit einer bestimmten Preisumrechnungsmethode; Überprüfung der Notenvergabe durch die Nachprüfungsinstanzen; Anschluss an die Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer durch den Beschwerdegegner; Rücknahme der Beschwerde im Verfahren vor dem Bundesgerichtshof bei Divergenzvorlage - PostdienstleistungenZitiert von 67
- BVerwG, 23.10.2025 – 1 C 11.25Keine unmenschliche oder erniedrigende Aufnahmesituation für nichtvulnerable männliche Schutzberechtigte in GriechenlandZitiert von 52
- BVerwG, 15.10.2025 – 8 C 8.24, 8 C 8.24 (8 C 16.21)
- BVerwG, 15.10.2025 – 8 C 7.24, 8 C 7.24 (8 C 14.21)Schlussentscheidung nach Vorabentscheidung des EuGH; statistische Berichtspflicht berufsständischer Altersvorsorgeeinrichtungen
Zuletzt entschieden
- Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, 17.11.2023 – 70/21
- BVerwG, 08.11.2022 – 7 C 7/21Erteilung einer selbständigen naturschutzrechtlichen Befreiung unter Verstoß gegen die Konzentrationswirkung nach § 13 BImSchGZitiert von 39
- BVerwG, 20.10.2021 – 6 C 13/20Unzulässigkeit einer nach Teilrücknahme auf einzelne Festlegungen in den Vergaberegeln eines Frequenzversteigerungsverfahrens beschränkten Revision
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 140 VwGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
09.07.2001 Ausfertigung
§ 140 geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 9. Juli 2001 (BGBl. I 1510)
BGBl. 2001 I S. 1510
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.