Gesetze / Verwaltungsgerichtsordnung
VwGO§ 130a
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 1.901
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Nach Gewicht
- BVerwG, 02.02.2023 – 5 C 8/21Unzureichende Anhörung und ermessensfehlerhafte Entscheidung ohne mündliche Verhandlung nach § 130a VwGOZitiert von 7
- BVerwG, 29.06.2020 – 2 B 37/19Verfahrensfehlerhafte Entscheidung gemäß § 130a VwGO bei tatsächlich komplexer SachlageZitiert von 9
- BVerwG, 30.07.2019 – 1 B 58/19Vereinfachtes Berufungsverfahren: Ermessensausübung des Berufungsgerichts beim Absehen von einer mündlichen Verhandlung nach § 130a VwGO KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 3
- BVerwG, 03.09.2015 – 2 B 29/14Verwendungseinkommen bei Beschäftigung bei einem privatrechtlich organisierten Trägerverein von Körperschaften des öffentlichen RechtsZitiert von 9
- BVerwG, 10.07.2019 – 1 B 57/19, 1 PKH 29/19, 1 B 57/19, 1 PKH 29/19Entscheidung im vereinfachten Berufungsverfahren; Verzicht auf mündliche Verhandlung in erster InstanzZitiert von 21
- BVerwG, 09.05.2023 – 1 B 9/23Anhörungsrüge gegen eine Entscheidung nach § 130a VwGOZitiert von 2
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 13.08.2026 – 1 A 1111/26.AAsylprozess: Statthaftigkeit des Antrags auf mündliche Verhandlung gegen einen Gerichtsbescheid KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 12.08.2026 – 21 A 2207/23Zulässigkeit einer Feststellungsklage zur Einordnung eines Stoffes als Zwischenprodukt nach der REACH-VO KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 25.06.2026 – 4 A 2350/24.A
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 130a VwGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Das Oberverwaltungsgericht kann über die Berufung durch Beschluß entscheiden, wenn es sie einstimmig für begründet oder einstimmig für unbegründet hält und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich hält. § 125 Abs. 2 Satz 3 bis 5 gilt entsprechend.