Gesetze / Verwaltungsgerichtsordnung
VwGO§ 142
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/142#abs-1 (1) Klageänderungen und Beiladungen sind im Revisionsverfahren unzulässig. Das gilt nicht für Beiladungen nach § 65 Abs. 2.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/142#abs-2 (2) Ein im Revisionsverfahren nach § 65 Abs. 2 Beigeladener kann Verfahrensmängel nur innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des Beiladungsbeschlusses rügen. Die Frist kann auf einen vor ihrem Ablauf gestellten Antrag von dem Vorsitzenden verlängert werden.
Wird zitiert von 333 Entscheidungen zu § 142 VwGO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 17.03.2020 – 3 VR 1/19, 3 VR 1/19 (3 C 2/19)Feststellung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen einen während des Revisionsverfahrens geänderten PlanfeststellungsbeschlussZitiert von 23
- BVerwG, 17.03.2020 – 3 VR 1/20, 3 VR 1/20 (3 C 3/19)Zitiert von 2
- BGH, 25.02.2025 – EnVR 89/23
- BGH, 17.12.2024 – EnVR 88/23
- BVerwG, 26.04.2018 – 3 C 11/16Voraussetzungen für einen Anspruch auf Aufnahme in den KrankenhausplanZitiert von 102
- BVerwG, 28.09.2016 – 7 C 1/15 · Klagebefugnis eines UmweltverbandsZitiert von 35
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 27.07.2026 – 6 L 1543/26Keine Erledigung der Hauptsache im Eilverfahren durch bloße Stillhaltezusage der Behörde Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BAG, 23.07.2026 – 6 AZR 34/26Verschmelzung - gesetzlicher Parteiwechsel - Sozialtarifvertrag
- BVerwG, 24.06.2026 – 3 B 9.25Verkehrsbeschränkende Anordnung zur Sicherung eines Schulwegs, der innerorts die Benutzung der Fahrbahn einer Landesstraße erfordert
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 142 VwGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.