Gesetze / Verwaltungsgerichtsordnung
VwGO§ 102
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/102#abs-1 (1) Sobald der Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt ist, sind die Beteiligten mit einer Ladungsfrist von mindestens zwei Wochen, bei dem Bundesverwaltungsgericht von mindestens vier Wochen, zu laden. In dringenden Fällen kann der Vorsitzende die Frist abkürzen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/102#abs-2 (2) Bei der Ladung ist darauf hinzuweisen, daß beim Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden kann.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/102#abs-3 (3) Die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit können Sitzungen auch außerhalb des Gerichtssitzes abhalten, wenn dies zur sachdienlichen Erledigung notwendig ist.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/102#abs-4 (4) § 227 Abs. 3 Satz 1 der Zivilprozeßordnung ist nicht anzuwenden.
Wird zitiert von 4.489 Entscheidungen zu § 102 VwGO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 25.01.2023 – AnwZ (Brfg) 30/22Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof über den Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwaltes wegen Vermögensverfalls
- BGH, 10.09.2020 – AnwZ (Brfg) 21/20Widerruf der Rechtsanwaltszulassung: Übertragung der Widerrufsentscheidung auf ein Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer; Vermögensverfall bei Zwangsvollstreckung wegen offener Steuerschulden
- VGH Baden-Württemberg, 28.02.2025 – A 13 S 959/24Zitiert von 2
- VG Saarland Saarlouis, 18.09.2009 – 10 K 660/08Zitiert von 7
- OVG NRW, 21.08.2026 – 1 A 229/26.AErfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung wegen Gehörsverletzung durch verkürzte Ladungsfrist Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 22.12.2009 – 4 BN 54.09Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 28.08.2026 – 22 K 1670/25.AErfolglose Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und des subsidiären Schutzstatus Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Düsseldorf, 13.08.2026 – 9 K 8064/24.AAnspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen drohender Verfolgung aufgrund homosexueller Orientierung im Iran Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Düsseldorf, 13.08.2026 – 9 K 9105/24.AUnzulässigkeit der Asylklage wegen Fristversäumnis bei verspäteter Anzeige des Anschriftenwechsels Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 102 VwGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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25.04.2013 Ausfertigung
§ 102 eingefügt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25. April 2013 (BGBl. I 935)
BGBl. 2013 I S. 935
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.