§ 4 (weggefallen)
Stand: 12.06.2026
Für § 4 AsylG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 4.889 Entscheidungen zu § 4 AsylG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Karlsruhe, 06.04.2017 – A 2 K 6647/16Zitiert von 4
- VGH Baden-Württemberg, 11.04.2018 – A 11 S 924/17Kein Anspruch auf Zuerkennung subsidiären Schutzes oder Feststellung eines Abschiebungsverbots bei Rückkehr nach Afghanistan Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 118
- VG Karlsruhe, 06.04.2017 – A 2 K 2941/16Zitiert von 2
- VGH Baden-Württemberg, 12.10.2018 – A 11 S 316/17Asylrecht: Kein subsidiärer Schutz und kein nationales Abschiebungsverbot bei einer Rückkehr nach Kabul Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 311
- VGH Baden-Württemberg, 24.01.2018 – A 11 S 1265/17Kein Anspruch auf Zuerkennung subsidiären Schutzes und Feststellung eines Abschiebungsverbots bezüglich Afghanistans Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 40
- VGH Baden-Württemberg, 11.04.2018 – A 11 S 1729/17Kein Anspruch auf Zuerkennung subsidiären Schutzes oder Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots bezüglich Afghanistan Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 59
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 21.09.2026 – 10 A 2417/26.AErfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Köln, 18.09.2026 – 22 L 2308/26.AAnwendbares Recht auf vor der GEAS-Reform gestellte Asylanträge; Auslegung der Übergangsvorschrift des § 87e AsylG Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 02.09.2026 – 14 A 2029/26.AAnforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung zur Sicherheitslage in der Provinz Hama Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 4 AsylG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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01.02.2026 in Kraft
§ 4 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. I Nr. 364)
BGBl. 2025 I Nr. 364
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28.08.2013 Ausfertigung
§ 4 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I 3474)
BGBl. 2013 I S. 3474
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.