Gesetze / Verwaltungsgerichtsordnung
VwGO§ 101
Stand: 11.12.2020
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/101#abs-1 (1) Das Gericht entscheidet, soweit nichts anderes bestimmt ist, auf Grund mündlicher Verhandlung. Die mündliche Verhandlung soll so früh wie möglich stattfinden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/101#abs-2 (2) Mit Einverständnis der Beteiligten kann das Gericht ohne mündliche Verhandlung entscheiden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/101#abs-3 (3) Entscheidungen des Gerichts, die nicht Urteile sind, können ohne mündliche Verhandlung ergehen, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Wird zitiert von 9.921 Entscheidungen zu § 101 VwGO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.12.2025 – 7 A 10785/25.OVG
- BGH, 22.08.2023 – AnwZ (Brfg) 7/23Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs ohne mündliche Verhandlung und Säumniszuschlag zum Rechtsanwaltskammerbeitrag
- VGH Bayern, 06.08.2026 – 24 ZB 26.31073Wirksamkeit des Verzichts auf mündliche Verhandlung per einfacher E-Mail Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 01.09.2020 – 4 B 12/20Einbeziehung eines Änderungsbescheids in das gerichtliche Verfahren; Einverständnis nach § 101 Abs. 2 VwGOZitiert von 21
- BVerwG, 04.06.2014 – 5 B 11.14Zitiert von 65
- VGH Baden-Württemberg, 11.07.2025 – 12 S 602/25
Zuletzt entschieden
- BGH, 18.09.2026 – AnwZ (Brfg) 22/26Anwaltsgerichtliches Verfahren: Unbegründetheit der Anhörungsrüge mangels Verletzung des rechtlichen Gehörs Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 10.09.2026 – 2 D 218/23.NENormenkontrolle gegen die Änderung eines Bebauungsplans; Auswirkung von Mängeln des Ursprungsplans auf den Änderungsplan Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Düsseldorf, 27.08.2026 – 26 K 2306/26Kein Anspruch auf Gewährung einer Beihilfe für Aufwendungen für das Arzneimittel Wegovy zur Behandlung von Adipositas Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 101 VwGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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03.12.2020 Ausfertigung
§ 101 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I 2694)
BGBl. 2020 I S. 2694
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.