§ 34 Abschiebungsandrohung
Stand: 12.06.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AsylVfG%201992/34#abs-1 (1) Das Bundesamt erlässt im Einklang mit Artikel 37 der Verordnung (EU) 2024/1348 nach den §§ 59 und 60 Absatz 10 des Aufenthaltsgesetzes eine schriftliche Abschiebungsandrohung, wenn
Eine Anhörung des Ausländers vor Erlass der Abschiebungsandrohung ist nicht erforderlich. Im Übrigen bleibt die Ausländerbehörde für Entscheidungen nach § 59 Absatz 1 Satz 4 und Absatz 6 des Aufenthaltsgesetzes zuständig.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AsylVfG%201992/34#abs-2 (2) Die Abschiebungsandrohung soll mit der Entscheidung über den Asylantrag verbunden werden. Wurde kein Bevollmächtigter für das Verfahren bestellt, sind die Entscheidungsformel der Abschiebungsandrohung und die Rechtsbehelfsbelehrung dem Ausländer in eine Sprache zu übersetzen, deren Kenntnis vernünftigerweise vorausgesetzt werden kann.
Wird zitiert von 4.032 Entscheidungen zu § 34 AsylG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 12.09.2024 – 18 B 859/24
- VG Minden, 04.05.2023 – 2 L 847/22.AAbschiebungsandrohung: Prüfung inlandsbezogener Abschiebungshindernisse vor Erlass der Rückkehrentscheidung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 24
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.01.2007 – 2 L 318/05
- BVerwG, 20.11.2025 – 1 C 28.24Aufhebung einer asylrechtlichen Abschiebungsandrohung sowie eines Einreise- und AufenthaltsverbotsZitiert von 14
- VG Minden, 26.03.2019 – 10 L 1297/18.AZitiert von 6
- VGH Baden-Württemberg, 17.11.2023 – 12 S 986/23Ausschließliche Zuständigkeit des Bundesamts für den Erlass einer weiteren Abschiebungsandrohung vor Bestandskraft Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 20
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 08.09.2026 – 4 L 2167/26.AAsylrecht: Eilantrag gegen Abschiebungsandrohung nach Ablehnung eines Folgeantrags als offensichtlich unbegründet Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- VG Düsseldorf, 01.09.2026 – 29 L 2474/26.AErnstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Köln, 28.08.2026 – 19 L 2112/26.AAbschiebungsandrohung nach Zypern bei anderweitig zuerkanntem internationalen Schutz Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 34 AsylG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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21.02.2024 Ausfertigung
§ 34 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Februar 2024 (BGBl. I Nr. 54)
BGBl. 2024 I Nr. 54
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28.08.2013 Ausfertigung
§ 34 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I 3474)
BGBl. 2013 I S. 3474
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22.11.2011 Ausfertigung
§ 34 neu gefasst durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. November 2011 (BGBl. I 2258)
BGBl. 2011 I S. 2258
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.