Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / VAPPol II Bachelor · GV. NRW. S. 386

Verordnung über die Ausbildung und die II. Fachprüfung für den Laufbahnabschnitt II der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten des Landes Nordrhein-Westfalen

16 Normen · Ausgangsfassung vom 12.05.2022 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Ziele und Mindestinhalte der Ausbildung
  3. § 2 Bewerbung
  4. § 3 Auswahlverfahren
  5. § 4 Zulassung zur Ausbildung und Einstellung
  6. § 5 Rechtsstellung
  7. § 6 Gliederung der Ausbildung
  8. § 7 Dauer der Ausbildung
  9. § 8 Wiederholung von Studienleistungen und Beendigung des Vorbereitungsdienstes
  10. § 9 Entlassung
  11. § 10 Bachelorprüfung
  12. § 11 Abnahme von Studienleistungen und dienstlichen Bewertungen
  13. § 12 Bewertung von Studienleistungen
  14. § 13 Hochschulgrad, Laufbahnbefähigung
  15. § 14 Datenverarbeitung
  16. § 15 Ausbildung nach bisherigen Regelungen
  17. § 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    05.05.2023 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 05.05.2023

    GV. NRW. S. 386

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).