Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / VAPPol II Bachelor · GV. NRW. S. 386
Verordnung über die Ausbildung und die II. Fachprüfung für den Laufbahnabschnitt II der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten des Landes Nordrhein-Westfalen
16 Normen · Ausgangsfassung vom 12.05.2022 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Ziele und Mindestinhalte der Ausbildung
- § 2 Bewerbung
- § 3 Auswahlverfahren
- § 4 Zulassung zur Ausbildung und Einstellung
- § 5 Rechtsstellung
- § 6 Gliederung der Ausbildung
- § 7 Dauer der Ausbildung
- § 8 Wiederholung von Studienleistungen und Beendigung des Vorbereitungsdienstes
- § 9 Entlassung
- § 10 Bachelorprüfung
- § 11 Abnahme von Studienleistungen und dienstlichen Bewertungen
- § 12 Bewertung von Studienleistungen
- § 13 Hochschulgrad, Laufbahnbefähigung
- § 14 Datenverarbeitung
- § 15 Ausbildung nach bisherigen Regelungen
- § 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Änderungsverlauf
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Historischer Änderungsnachweis
05.05.2023 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 05.05.2023
GV. NRW. S. 386
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).