Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Ausbildungs- und PrüfungsVO Laufbahnabschnitt II Bachelor
VAPPol II Bachelor§ 2 Bewerbung
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VAPPol%20II%20Bachelor/2#abs-1 (1) Bewerbungen für eine Einstellung in den Laufbahnabschnitt II sind elektronisch an das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei, im Folgenden LAFP NRW, zu richten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VAPPol%20II%20Bachelor/2#abs-2 (2) Eine Übersicht der einzureichenden Bewerbungsunterlagen wird von dem für Inneres zuständigen Ministerium festgelegt und im Internet veröffentlicht. Hieraus geht auch hervor, welche Unterlagen bereits innerhalb von zwei Wochen nach Absenden der Online-Bewerbung beim LAFP NRW einzureichen sind.