Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Ausbildungs- und PrüfungsVO Laufbahnabschnitt II Bachelor

VAPPol II Bachelor

§ 3 Auswahlverfahren

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VAPPol%20II%20Bachelor/3#abs-1 (1) Der Entscheidung über die Einstellung geht ein Auswahlverfahren voraus.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VAPPol%20II%20Bachelor/3#abs-2 (2) Das Auswahlverfahren wird beim LAFP NRW durchgeführt. Ziel ist, eine Aussage über die Eignung der sich bewerbenden Personen für den Polizeivollzugsdienst im Laufbahnabschnitt II abzugeben. Die Auswahlmethode bestimmt das für Inneres zuständige Ministerium unter Berücksichtigung der in Wissenschaft und Praxis sich fortentwickelnden Erkenntnisse über Personalauswahlverfahren. Die Auswahlmethode muss für denselben Einstellungstermin gleich bleiben.

§ 2 § 4