§ 97a Abmahnung
Stand: 02.12.2020
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/97a#abs-1 (1) Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/97a#abs-2 (2) Die Abmahnung hat in klarer und verständlicher Weise
Eine Abmahnung, die nicht Satz 1 entspricht, ist unwirksam.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/97a#abs-3 (3) Soweit die Abmahnung berechtigt ist und Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 4 entspricht, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden. Für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen beschränkt sich der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen hinsichtlich der gesetzlichen Gebühren auf Gebühren nach einem Gegenstandswert für den Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch von 1 000 Euro, wenn der Abgemahnte
Der in Satz 2 genannte Wert ist auch maßgeblich, wenn ein Unterlassungs- und ein Beseitigungsanspruch nebeneinander geltend gemacht werden. Satz 2 gilt nicht, wenn der genannte Wert nach den besonderen Umständen des Einzelfalles unbillig ist.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/97a#abs-4 (4) Soweit die Abmahnung unberechtigt oder unwirksam ist, kann der Abgemahnte Ersatz der für seine Rechtsverteidigung erforderlichen Aufwendungen verlangen, es sei denn, es war für den Abmahnenden zum Zeitpunkt der Abmahnung nicht erkennbar, dass die Abmahnung unberechtigt war. Weitergehende Ersatzansprüche bleiben unberührt.
Wird zitiert von 359 Entscheidungen zu § 97a UrhG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 01.09.2022 – I ZR 108/20Anspruch auf Schadensersatz wegen urheberrechtswidrigem Filesharing; unionskonforme Begrenzung der Abmahnkosten - Riptide IIZitiert von 3
- BGH, 11.03.2026 – I ZR 186/25Erforderlichkeit von Rechtsverteidigungskosten bei formalen Mängeln einer urheberrechtlichen Abmahnung - Burgundy Nights
- OLG Frankfurt am Main, 31.03.2020 – 11 U 44/19Zitiert von 2
- AG Kassel, 20.04.2021 – 410 C 2101/2020
- AG Kassel, 19.11.2019 – 410 C 2389/19Zitiert von 3
- BVerfG, 20.01.2010 – 1 BvR 2062/09Nichtannahmebeschluss: Wegen nicht ausreichender Substantiierung und mangelnder Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Beschränkung des Kostenersatzes für Abmahnungen in Urheberechtsverletzungen auf 100 .-- EuroZitiert von 2
Zuletzt entschieden
- LG Frankfurt am Main, 16.09.2026 – 2-06 O 234/25Social-Media-Plattform: Unmittelbare Haftung des Betreibers für Fake-Profile bei algorithmischer Steuerung von Nutzerinhalten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- LG München II, 31.07.2026 – 42 O 763/25Urheberrecht: Ansprüche einer Verwertungsgesellschaft wegen der Vervielfältigung von Musikwerken in den Modellen eines KI-Musikgenerators Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Köln, 07.05.2026 – 6 U 88/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 97a UrhG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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26.11.2020 Ausfertigung
§ 97a geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 26. November 2020 (BGBl. I 2568)
BGBl. 2020 I S. 2568
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01.10.2013 Ausfertigung
§ 97a neu gefasst durch Artikel 8 des Gesetzes vom 1. Oktober 2013 (BGBl. I 3714)
BGBl. 2013 I S. 3714
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