§ 118 Form. Frist. Begründung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 439
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Nach Gewicht
- KG, 11.11.2020 – 5 Ws 179 - 180/20 Vollz, 5 Ws 179/20 Vollz, 5 Ws 180/20 Vollz
- OLG Hamm, 07.05.2025 – 1 Vollz 509/24
- BVerfG, 17.02.2016 – 2 BvR 854/15Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Möglichkeit der Wiedereinsetzung in eine fachgerichtliche Rechtsbehelfsfrist - hier: potentieller Justizfehler bei unzureichender Begründung eines strafvollzugsrechtlichen Rechtsbehelfs, der zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt worden warZitiert von 3
- OLG Hamm, 23.05.2024 – 1 Vollz 99+100/24
- BayObLG, 23.03.2023 – 203 StObWs 48/23
- OLG Hamm, 10.07.2025 – 1 Vollz 193-195/25
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 13.05.2026 – 1 Vollz 31/26
- OLG Hamm, 22.04.2026 – 1 Vollz 17 + 18/26
- OLG Bremen, 26.03.2026 – 1 Ws 140/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 118 StVollzG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StVollzG/118#abs-1 (1) Die Rechtsbeschwerde muß bei dem Gericht, dessen Entscheidung angefochten wird, binnen eines Monats nach Zustellung der gerichtlichen Entscheidung eingelegt werden. In dieser Frist ist außerdem die Erklärung abzugeben, inwieweit die Entscheidung angefochten und ihre Aufhebung beantragt wird. Die Anträge sind zu begründen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StVollzG/118#abs-2 (2) Aus der Begründung muß hervorgehen, ob die Entscheidung wegen Verletzung einer Rechtsnorm über das Verfahren oder wegen Verletzung einer anderen Rechtsnorm angefochten wird. Ersterenfalls müssen die den Mangel enthaltenden Tatsachen angegeben werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StVollzG/118#abs-3 (3) Der Antragsteller als Beschwerdeführer kann dies nur in einer von einem Rechtsanwalt unterzeichneten Schrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle tun.