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Artikel 5 · BT-Drs. 18/9416 · S. 73

Zu Artikel 5 (Änderung des Strafvollzugsgesetzes – StVollzG)

Zu Artikel 5 (Änderung des Strafvollzugsgesetzes – StVollzG)

Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Da in Nummer 2 mit § 110a eine neue Vorschrift eingefügt wird, ist die Inhaltsübersicht entsprechend anzupassen.

Zu Nummer 2 (§ 110a)
Mit der Änderung soll eine zunächst nur optionale Grundlage zur Einführung einer elektronischen Akte im ge-
richtlichen Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz geschaffen werden. § 110a StVollzG in der Entwurfsfassung
(StVollzG-E) entspricht weitgehend dem § 32 StPO-E. Der Begriff „Gerichtsakten“ in § 110a Absatz 1 Satz 1
StVollzG-E weist darauf hin, dass dem Bund in Angelegenheiten des Straf- und Maßregelvollzugs nur (noch) für
Regelungen über das gerichtliche Verfahren eine Gesetzgebungskompetenz (Artikel 74 Absatz 1 Nummer 1 GG)
zusteht.
Da für Entscheidungen im gerichtlichen Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz die Strafvollstreckungskam-
mern sowie die Strafsenate der Oberlandesgerichte und damit ausschließlich Gerichte der Länder zuständig sind,
sieht § 110a Absatz 2 StPO nur Verordnungsermächtigungen für die Landesregierungen mit entsprechender Sub-
delegationsmöglichkeit vor. Ergänzend wird auf die Ausführungen zu Artikel 1 Nummer 2 und zu Artikel 2 ver-
wiesen.
Im Übrigen finden auf die elektronische Aktenführung und die elektronische Kommunikation in Strafvollzugssa-
chen über die Generalverweisung des § 120 Absatz 1 StVollzG die entsprechenden Vorschriften über die elekt-
ronische Kommunikation und Aktenführung der Strafprozessordnung entsprechende Anwendung (vgl. Begrün-
dung zu Artikel 4 Nummer 6). Dies gilt auch hinsichtlich der Akteneinsicht in Gerichtsakten nach § 185 Satz 1
StVollzG. Für die insoweit zu schaffenden Rechtsverordnungen enthält Absatz 3 die erforderlichen gesetzlichen
Grundlagen.

Zu Nummer 3 (§ 112 Absatz 1)
Auf d

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.524 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/9416, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 274.857–278.381 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 691165abafc11983….

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