Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 5 · BT-Drs. 18/9416 · S. 73
Zu Artikel 5 (Änderung des Strafvollzugsgesetzes – StVollzG)
Zu Artikel 5 (Änderung des Strafvollzugsgesetzes – StVollzG) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Da in Nummer 2 mit § 110a eine neue Vorschrift eingefügt wird, ist die Inhaltsübersicht entsprechend anzupassen. Zu Nummer 2 (§ 110a) Mit der Änderung soll eine zunächst nur optionale Grundlage zur Einführung einer elektronischen Akte im ge- richtlichen Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz geschaffen werden. § 110a StVollzG in der Entwurfsfassung (StVollzG-E) entspricht weitgehend dem § 32 StPO-E. Der Begriff „Gerichtsakten“ in § 110a Absatz 1 Satz 1 StVollzG-E weist darauf hin, dass dem Bund in Angelegenheiten des Straf- und Maßregelvollzugs nur (noch) für Regelungen über das gerichtliche Verfahren eine Gesetzgebungskompetenz (Artikel 74 Absatz 1 Nummer 1 GG) zusteht. Da für Entscheidungen im gerichtlichen Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz die Strafvollstreckungskam- mern sowie die Strafsenate der Oberlandesgerichte und damit ausschließlich Gerichte der Länder zuständig sind, sieht § 110a Absatz 2 StPO nur Verordnungsermächtigungen für die Landesregierungen mit entsprechender Sub- delegationsmöglichkeit vor. Ergänzend wird auf die Ausführungen zu Artikel 1 Nummer 2 und zu Artikel 2 ver- wiesen. Im Übrigen finden auf die elektronische Aktenführung und die elektronische Kommunikation in Strafvollzugssa- chen über die Generalverweisung des § 120 Absatz 1 StVollzG die entsprechenden Vorschriften über die elekt- ronische Kommunikation und Aktenführung der Strafprozessordnung entsprechende Anwendung (vgl. Begrün- dung zu Artikel 4 Nummer 6). Dies gilt auch hinsichtlich der Akteneinsicht in Gerichtsakten nach § 185 Satz 1 StVollzG. Für die insoweit zu schaffenden Rechtsverordnungen enthält Absatz 3 die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen. Zu Nummer 3 (§ 112 Absatz 1) Auf d
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BT-Drs. 18/9416, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 274.857–278.381 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 691165abafc11983….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP