Gesetze / Straßenverkehrs-Ordnung
StVO§ 48 Verkehrsunterricht
Stand: 10.06.2019
Wer Verkehrsvorschriften nicht beachtet, ist auf Vorladung der Straßenverkehrsbehörde oder der von ihr beauftragten Beamten verpflichtet, an einem Unterricht über das Verhalten im Straßenverkehr teilzunehmen.
Wird zitiert von 9 Entscheidungen zu § 48 StVO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 30.10.1968 – 4 StR 341/68Zitiert von 1
- VG Frankfurt (Oder), 26.07.2016 – VG 2 K 1534/15
- BGH, 22.05.1962 – 4 StR 300/62
- BGH, 25.10.1951 – 4 StR 559/51
- BGH, 13.05.1959 – 4 StR 138/59
- BGH, 14.07.1955 – 4 StR 215/55
Zuletzt entschieden
- VGH Bayern, 17.03.2025 – 11 CS 25.68Zitiert von 2
- VG Düsseldorf, 28.05.2009 – 14 K 2548/08
- BGH, 15.07.1954 – 3 StR 278/54
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 48 StVO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
06.06.2019 Ausfertigung
§ 48 geändert durch Artikel 4a des Gesetzes vom 6. Juni 2019 (BGBl. I 756)
BGBl. 2019 I S. 756
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.