Gesetze / Straßenverkehrs-Ordnung
StVO§ 1 Grundregeln
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StVO%202013/1#abs-1 (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StVO%202013/1#abs-2 (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Wird zitiert von 774 Entscheidungen zu § 1 StVO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Stuttgart, 02.02.2015 – 4 Ss 721/13Zitiert von 1
- Bayerischer Verfassungsgerichtshof, 07.06.2023 – Vf. 8-IX-23
- OLG Celle, 15.02.2023 – 14 U 111/22Zitiert von 1
- OLG Nürnberg, 24.10.2023 – 6 U 2212/22
- BGH, 22.11.2022 – VI ZR 344/21Haftung bei Kfz-Unfall: Geltung der Vorfahrtsregel "rechts vor links" auf öffentlichen ParkplätzenZitiert von 8
- BGH, 03.12.2024 – VI ZR 18/24Haftungsabwägung beim Sturz eines Motorradfahrers ohne Berührung mit dem vorausfahrenden Pkw aufgrund eines starken AbbremsensZitiert von 15
Zuletzt entschieden
- KG, 31.08.2026 – 22 U 109/25
- LG Dortmund, 30.06.2026 – 3 O 193/25Verkehrsunfallrecht: Haftungsverteilung beim Auffahrunfall infolge einer durch den Fahrstreifenwechsel eines Dritten ausgelösten Gefahrenbremsung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Brandenburg, 21.05.2026 – 10 U 14/26
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 StVO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.