§ 337 Revisionsgründe
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/337#abs-1 (1) Die Revision kann nur darauf gestützt werden, daß das Urteil auf einer Verletzung des Gesetzes beruhe.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/337#abs-2 (2) Das Gesetz ist verletzt, wenn eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet worden ist.
Wird zitiert von 1.925 Entscheidungen zu § 337 StPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 23.07.2015 – 3 StR 470/14Hauptverhandlung in Strafsachen: Mitteilungspflicht des Vorsitzenden zu einem Sondierungsgespräch für VerständigungmöglichkeitenZitiert von 37
- OLG Hamm, 30.10.2018 – 5 RVs 143/18Zitiert von 1
- BVerfG, 04.12.2023 – 2 BvR 1699/22Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Versagung der Wiederaufnahme eines Strafverfahrens nach § 359 Nr 6 StPO (Konventionsverletzung) - GegenstandswertfestsetzungZitiert von 4
- OLG Hamm, 17.03.2009 – 2 Ss 94/09
- LG Kassel, 10.03.2022 – 3610 Js 34448/21 - 10 Ks
- OLG Hamm, 06.10.2016 – 4 RVs 121/16
Zuletzt entschieden
- BGH, 22.09.2026 – 5 StR 425/26Führungsaufsicht: Anforderungen an die Auslegung strafbewehrter Weisungen im Hinblick auf das Bestimmtheitsgebot gemäß § 145a StGB Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 16.09.2026 – 1 StR 327/26Strafverfahren: Unzulässigkeit der Rüge einer Verletzung der Belehrungspflicht über das Zeugnisverweigerungsrecht bei unvollständigem Vortrag Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 10.09.2026 – 5 StR 220/26Betäubungsmittelrecht: Verhältnis von bewaffneter Einfuhr und bewaffnetem Handeltreiben bei Betäubungsmitteln und Cannabis Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 337 StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.