§ 337 Revisionsgründe
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 1.905
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 23.07.2015 – 3 StR 470/14Hauptverhandlung in Strafsachen: Mitteilungspflicht des Vorsitzenden zu einem Sondierungsgespräch für VerständigungmöglichkeitenZitiert von 37
- OLG Hamm, 30.10.2018 – 5 RVs 143/18
- BVerfG, 04.12.2023 – 2 BvR 1699/22Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Versagung der Wiederaufnahme eines Strafverfahrens nach § 359 Nr 6 StPO (Konventionsverletzung) - GegenstandswertfestsetzungZitiert von 3
- OLG Hamm, 17.03.2009 – 2 Ss 94/09
- LG Kassel, 10.03.2022 – 3610 Js 34448/21 - 10 Ks
- OLG Hamm, 06.10.2016 – 4 RVs 121/16
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 337 StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/337#abs-1 (1) Die Revision kann nur darauf gestützt werden, daß das Urteil auf einer Verletzung des Gesetzes beruhe.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/337#abs-2 (2) Das Gesetz ist verletzt, wenn eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet worden ist.