§ 336 Überprüfung der dem Urteil vorausgegangenen Entscheidungen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 125
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 22.12.2000 – 3 StR 378/00Jugendstrafrecht: Verwerfung der sofortigen Beschwerde gegen die Auferlegung notwendiger Auslagen der Nebenkläger auf einen Heranwachsenden KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 01.12.2016 – 3 StR 230/16Strafverfahren: Revisionsgerichtliche Überprüfung der Wiederaufnahme der Klage aufgrund neuer Tatsachen und Beweismittel; Berücksichtigung eines Beweisverwertungsverbots; Verwertbarkeit von mittels Täuschung des Beschuldigten erlangten belastenden Informationen eines ZeugenZitiert von 13
- BGH, 22.03.2002 – 4 StR 485/01Zitiert von 6
- BVerfG, 20.02.2019 – 2 BvR 280/19Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Beiordnung einer weiteren Verteidigerin in einem Staatsschutzverfahren - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung bzw mangels hinreichender BegründungZitiert von 11
- BGH, 18.05.2022 – 3 StR 181/21Richterablehnung: Entscheidungshindernis bei nicht fristgerechter Entscheidung über ein Befangenheitsgesuch; Fristverstoß als Revisionsgrund)Zitiert von 17
- BGH, 22.11.2013 – 3 StR 162/13Besetzungsrüge im Strafverfahren: Verhinderung des Schöffen in Fällen der Verlegung der HauptverhandlungZitiert von 29
Zuletzt entschieden
- BGH, 21.04.2026 – 5 StR 661/25
- BGH, 27.01.2026 – 2 StR 644/25Zwingender Ausschluss der Öffentlichkeit beim letzten Wort nach nichtöffentlicher Zeugenvernehmung
- BGH, 04.12.2025 – 2 StR 267/25Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 336 StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Der Beurteilung des Revisionsgerichts unterliegen auch die Entscheidungen, die dem Urteil vorausgegangen sind, sofern es auf ihnen beruht. Dies gilt nicht für Entscheidungen, die ausdrücklich für unanfechtbar erklärt oder mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar sind.