§ 327 Umfang der Urteilsprüfung
Stand: 10.06.2019
Der Prüfung des Gerichts unterliegt das Urteil nur, soweit es angefochten ist.
Wird zitiert von 190 Entscheidungen zu § 327 StPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 27.04.2017 – 4 StR 547/16Beantwortung einer Divergenzvorlage: Zulässigkeit der Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch bei einer Verurteilung wegen Fahrens ohne FahrerlaubnisZitiert von 68
- BVerwG, 22.09.2010 – 1 D 1/10Altfall nach Bundesdisziplinarordnung; Übergangsrecht; auf die Disziplinarmaßnahme beschränkte Berufung des Beamten; nicht ausreichende Entscheidungsgrundlage für die Bemessungsentscheidung aufgrund schwerer Verfahrensmängel
- BVerwG, 22.09.2010 – 1 D 1.10Zitiert von 2
- BVerwG, 24.03.2010 – 2 WD 10.09Zitiert von 33
- BVerwG, 24.03.2010 – 2 WD 10/09Gerichtliches Disziplinarverfahren; beschränkte Berufung; Bindung an Tat- und Schuldfeststellungen; Fehlen von ausreichenden und widerspruchsfreien Feststellungen; schwerer Verfahrensmangel; Zurückverweisung
- BVerwG, 19.08.2009 – 2 WD 31.08Zitiert von 35
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 03.06.2026 – 2 WD 43.25Disziplinarmaßnahme bei Straßenverkehrsdelikt mit fahrlässigen Körperverletzungen
- BVerwG, 13.05.2026 – 2 WD 8.25Dienstgradherabsetzung wegen Trennungsgeldbetrugstaten
- BVerwG, 16.04.2026 – 2 WD 9.25Höchstmaßnahme bei 156 Tagen unerlaubten Fernbleibens vom DienstZitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 327 StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.