Gesetze / Strafprozeßordnung

StPO

§ 298 Einlegung durch den gesetzlichen Vertreter

Stand: 10.06.2019

StrafrechtBund13 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/298#abs-1 (1) Der gesetzliche Vertreter eines Beschuldigten kann binnen der für den Beschuldigten laufenden Frist selbständig von den zulässigen Rechtsmitteln Gebrauch machen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/298#abs-2 (2) Auf ein solches Rechtsmittel und auf das Verfahren sind die für die Rechtsmittel des Beschuldigten geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden.

§ 297 § 299