§ 298 Einlegung durch den gesetzlichen Vertreter
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 13
Nach Gewicht
- BGH, 06.07.2016 – 4 StR 149/16Sicherungsverfahren: Wirksamkeit der Erteilung einer Ermächtigung zur Rücknahme eines vom Verteidiger für den Beschuldigten eingelegten Rechtsmittels durch den Betreuer des BeschuldigtenZitiert von 7
- OLG München, 01.04.2022 – 2 Ws 191/22, 2 Ws 192/22Zitiert von 2
- OLG Brandenburg, 10.12.2012 – 1 Ws 218/12Zitiert von 2
- OLG Naumburg, 14.04.2010 – 2 Ws 52/10Zitiert von 6
- BGH, 17.12.2025 – StB 66/25Voraussetzungen eines Pflichtverteidigerwechsels im Jugendstrafrecht
- BGH, 02.09.2013 – 1 StR 369/13Sicherungsverfahren: Wirksamkeit einer Rechtsmittelrücknahme auf Veranlassung des BetreuersZitiert von 6
Zuletzt entschieden
- OLG Celle, 18.07.2025 – 2 Ws 178/25Zitiert von 1
- KG, 22.06.2023 – 3 Ws 29/23, 3 Ws 29/23 - 121 AR 127/23
- OLG Brandenburg, 25.05.2021 – 2 Ws 48/21Zitiert von 2
13 Entscheidungen zu § 298 StPO →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 298 StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/298#abs-1 (1) Der gesetzliche Vertreter eines Beschuldigten kann binnen der für den Beschuldigten laufenden Frist selbständig von den zulässigen Rechtsmitteln Gebrauch machen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/298#abs-2 (2) Auf ein solches Rechtsmittel und auf das Verfahren sind die für die Rechtsmittel des Beschuldigten geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden.