§ 249 Führung des Urkundenbeweises durch Verlesung; Selbstleseverfahren
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 582
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 27.03.2024 – 2 StR 382/23Strafsache: Teilnahme des Nebenklägers am Selbstleseverfahren; notwendige Feststellungen des Vorsitzenden zur Kenntnisnahme bei Nichtbeteiligung des NebenklägersZitiert von 1
- LG Bielefeld, 15.06.2023 – 20 KLs 29/22
- BGH, 11.11.2020 – 5 StR 197/20Revision in Strafsachen: Beruhen des Ersturteils auf dem Unterlassen der Bescheidung eines Widerspruchs gegen das SelbstleseverfahrenZitiert von 10
- BGH, 07.03.2019 – 3 StR 462/17Selbstleseverfahren in der Hauptverhandlung: Anforderung an die Bezeichnung der von der Selbstleseanordnung erfassten Urkunden im SitzungsprotokollZitiert von 6
- LG Dortmund, 21.10.2022 – 32 KLs 8/20
- LG Essen, 06.07.2018 – 56 KLs 11/17
Zuletzt entschieden
- BGH, 08.01.2026 – 3 StR 368/25Rüge eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens
- VGH Bayern, 17.12.2025 – 23 ZB 22.1726Zitiert von 10
- VGH Bayern, 17.12.2025 – 23 ZB 22.1719Zitiert von 10
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 249 StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/249#abs-1 (1) Urkunden sind zum Zweck der Beweiserhebung über ihren Inhalt in der Hauptverhandlung zu verlesen. Elektronische Dokumente sind Urkunden, soweit sie verlesbar sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/249#abs-2 (2) Von der Verlesung kann, außer in den Fällen der §§ 253 und 254, abgesehen werden, wenn die Richter und Schöffen vom Wortlaut der Urkunde Kenntnis genommen haben und die übrigen Beteiligten hierzu Gelegenheit hatten. Widerspricht der Staatsanwalt, der Angeklagte oder der Verteidiger unverzüglich der Anordnung des Vorsitzenden, nach Satz 1 zu verfahren, so entscheidet das Gericht. Die Anordnung des Vorsitzenden, die Feststellungen über die Kenntnisnahme und die Gelegenheit hierzu und der Widerspruch sind in das Protokoll aufzunehmen.