§ 145 Ausbleiben oder Weigerung des Pflichtverteidigers
Stand: 17.12.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/145#abs-1 (1) Wenn in einem Falle, in dem die Verteidigung notwendig ist, der Verteidiger in der Hauptverhandlung ausbleibt, sich unzeitig entfernt oder sich weigert, die Verteidigung zu führen, so hat der Vorsitzende dem Angeklagten sogleich einen anderen Verteidiger zu bestellen. Das Gericht kann jedoch auch eine Aussetzung der Verhandlung beschließen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/145#abs-2 (2) Wird der notwendige Verteidiger erst im Laufe der Hauptverhandlung bestellt, so kann das Gericht eine Aussetzung der Verhandlung beschließen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/145#abs-3 (3) Erklärt der neu bestellte Verteidiger, daß ihm die zur Vorbereitung der Verteidigung erforderliche Zeit nicht verbleiben würde, so ist die Verhandlung zu unterbrechen oder auszusetzen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/145#abs-4 (4) Wird durch die Schuld des Verteidigers eine Aussetzung erforderlich, so sind ihm die hierdurch verursachten Kosten aufzuerlegen.
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Nach Gewicht
- OLG Celle, 15.04.2021 – 3 Ws 91/21Zitiert von 4
- OLG Köln, 22.08.2000 – 2 Ws 405/00Zitiert von 1
- BVerfG, 25.02.2009 – 2 BvR 2542/08Zitiert von 3
- BGH, 20.06.2013 – 2 StR 113/13Verhinderung des Pflichtverteidigers: Bestellung eines Ersatzverteidigers nur für einen HauptverhandlungsterminZitiert von 1
- BGH, 24.11.1999 – 3 StR 390/99Strafverfahren: Ablehnung der Unterbrechung bei Neubestellung eines Pflichtverteidigers; Voraussetzungen der Revisionsgründe aus § 338 Nr. 5 und Nr. 8 StPO KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 7
- BGH, 27.10.1959 – 1 StR 418/59Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BGH, 14.01.2026 – 2 StR 132/25Grenzwert der nicht geringen Menge für Rauchopium ohne Koffeinbeimischung
- OVG NRW, 08.01.2026 – 4 B 1472/25.NEZitiert von 1
- BVerfG, 27.03.2025 – 2 BvR 829/24Stattgebender Kammerbeschluss: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung in Abwesenheit des Angeklagten und seines Verteidigers - Verletzung des Anspruchs auf effektive Verteidigung, auf ein faires Verfahren sowie auf effektiven RechtsschutzZitiert von 2
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