§ 111l Mitteilungen
Stand: 01.07.2021
Wird zitiert von 17
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 11.10.2018 – V ZB 241/17Notveräußerung beschlagnahmter Gegenstände nach altem Strafprozessrecht: Anwendbarkeit auf GrundstückeZitiert von 1
- BGH, 18.08.2021 – 5 StR 39/21Rechtsbeugung: Verstöße eines Staatsanwalts gegen Verfahrensvorschriften im Rahmen der Notveräußerung wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz beschlagnahmter TiereZitiert von 7
- OLG Köln, 01.06.2004 – 2 Ws 158-160/04
- OVG Niedersachsen, 02.02.2010 – 11 OB 452/09Zitiert von 1
- BGH, 10.06.2020 – 5 ARs 17/19(Rechtsweg gegen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Staatsanwaltschaft nach § 111i Abs. 2 StPO; Umfang der Prüfung des Antrags)Zitiert von 4
- OLG Köln, 19.08.2011 – 2 Ws 501/11
Zuletzt entschieden
- LG München II, 05.09.2024 – 5 HK O 17452/21
- BGH, 28.05.2020 – V ZB 56/19Vermögensarrest: Vollstreckungsverbot; Rangfolge der Staatsanwaltschaft; Eintragung einer SicherungshypothekZitiert von 5
- VG Schleswig, 13.06.2018 – 17 B 4/17Zitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 111l StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/111l#abs-1 (1) Die Staatsanwaltschaft teilt die Vollziehung der Beschlagnahme oder des Vermögensarrests demjenigen mit, dem ein Anspruch auf Rückgewähr des Erlangten oder auf Ersatz des Wertes des Erlangten aus der Tat erwachsen ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/111l#abs-2 (2) In den Fällen der Beschlagnahme einer beweglichen Sache ist die Mitteilung mit dem Hinweis auf den Regelungsgehalt des Verfahrens über die Herausgabe nach den §§ 111n und 111o zu verbinden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/111l#abs-3 (3) Wird ein Vermögensarrest vollzogen, so fordert die Staatsanwaltschaft den Anspruchsinhaber zugleich mit der Mitteilung auf zu erklären, ob und in welcher Höhe er den Anspruch auf Ersatz des Wertes des Erlangten, der ihm aus der Tat erwachsen ist, geltend machen wolle. Die Mitteilung ist mit dem Hinweis auf den Regelungsgehalt des § 111h Absatz 2 und der Verfahren nach § 111i Absatz 2, § 459h Absatz 2 sowie § 459k zu verbinden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/111l#abs-4 (4) Die Mitteilung kann durch einmalige Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgen, wenn eine Mitteilung gegenüber jedem einzelnen mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre. Zusätzlich kann die Mitteilung auch in anderer geeigneter Weise veröffentlicht werden. Gleiches gilt, wenn unbekannt ist, wem ein Anspruch auf Rückgewähr des Erlangten oder auf Ersatz des Wertes des Erlangten aus der Tat erwachsen ist, oder wenn der Anspruchsinhaber unbekannten Aufenthalts ist. Personendaten dürfen nur veröffentlicht werden, soweit ihre Angabe zur Wahrung der Rechte der Anspruchsinhaber unerlässlich ist. Nach Beendigung der Sicherungsmaßnahmen veranlasst die Staatsanwaltschaft die Löschung der Bekanntmachung.