Gesetze / Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch
EGStGBArt 5 Bezeichnung der Rechtsnachteile
Stand: 10.06.2019
In Vorschriften des Bundes- und des Landesrechts dürfen Rechtsnachteile, die nicht bei Straftaten angedroht werden, nicht als Freiheitsstrafe, Haftstrafe, Ordnungsstrafe oder Geldstrafe bezeichnet werden.
Wird zitiert von 5 Entscheidungen zu Art 5 EGStGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BVerfG, 30.05.1972 – 2 BvO 1/69, 2 BvO 2/69, 2 BvO 1/70, 2 BvO 2/70Keine Fortgeltung von § 26 Abs. 1 des Waffengesetzes 1938 als BundesrechtZitiert von 2
- BFH, 07.03.2007 – X B 76/06Zitiert von 12
- LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2012 – L 22 R 449/12 BZitiert von 3
- LSG NRW, 02.09.2009 – L 11 KA 8/08Zitiert von 3
- OLG Koblenz, 27.04.2004 – 11 WF 422/04Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
24.03.1997 Ausfertigung
§ 5 geändert und umnummeriert durch Artikel 42 des Gesetzes vom 24. März 1997 (BGBl. I 594)
BGBl. 1997 I S. 594
-
16.06.1995 Ausfertigung
§ 5 geändert und eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Juni 1995 (BGBl. I 818)
BGBl. 1995 I S. 818
-
18.06.1974 Ausfertigung
§ 5 geändert und eingefügt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 18. Juni 1974 (BGBl. I 1297)
BGBl. 1974 I S. 1297
-
28.05.1974 Ausfertigung
§ 5 geändert und neu gefasst und umnummeriert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Mai 1974 (BGBl. I 1185)
BGBl. 1974 I S. 1185
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.