Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 13/116 · S. 5
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1 Um die Anwendbarkeit der Vorschriften des StGB über die Sicherungsverwahrung in den neuen Län- dern zu ermöglichen, ist die Streichung von Artikel 1 a EGStGB erforderlich. Für die Rechtsanwendung in Fällen, in denen die die Verurteilung auslösende Tat vor dem Inkrafttreten der Rechtsvereinheitlichung begangen wurde, wird in Artikel 301 EGStGB bestimmt, daß die Sicherungs- verwahrung nur anzuordnen ist, wenn die Vorausset- zungen auch nach dem bisher geltenden Recht erfüllt waren. Es muß also entweder die Anlaßtat an einem Ort in den alten Ländern begangen worden sein, oder der Täter muß seine Lebensgrundlage bisher an einem solchen Ort gehabt haben. Drucksache 13/116 Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode Um die Fassung der Übergangsvorschrift an die Aus- gestaltung der Vorschriften des EGStGB anzupassen, die vergleichbare Sachverhalte regeln (Artikel 303, 305, 316 Abs. 1), wird für das Inkrafttreten des Rechtsvereinheitlichungsgesetz es ein kalendermäßig bestimmtes Datum vorgesehen. (vgl. Artikel 5 des Ge- setzes), das mit der Verkündung in Artikel 301 EGStGB einzusetzen ist.
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Herkunft
BT-Drs. 13/116, 13. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 13.772–14.879 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.53) +D1D2D3 · Prüfwert 12ac207357ee3488….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP