§ 42 Zahlungserleichterungen
Stand: 10.06.2019
Ist dem Verurteilten nach seinen persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten, die Geldstrafe sofort zu zahlen, so bewilligt ihm das Gericht eine Zahlungsfrist oder gestattet ihm, die Strafe in bestimmten Teilbeträgen zu zahlen. Das Gericht kann dabei anordnen, daß die Vergünstigung, die Geldstrafe in bestimmten Teilbeträgen zu zahlen, entfällt, wenn der Verurteilte einen Teilbetrag nicht rechtzeitig zahlt. Das Gericht soll Zahlungserleichterungen auch gewähren, wenn ohne die Bewilligung die Wiedergutmachung des durch die Straftat verursachten Schadens durch den Verurteilten erheblich gefährdet wäre; dabei kann dem Verurteilten der Nachweis der Wiedergutmachung auferlegt werden.
Wird zitiert von 159 Entscheidungen zu § 42 StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LAG Bremen, 09.04.2025 – 1 Ta 1/25
- OLG Thüringen, 27.10.2017 – 1 OLG 161 Ss 53/17
- BGH, 12.01.2011 – XII ZB 181/10Prozesskostenhilfebewilligung: Berücksichtigung der auf eine Geldstrafe zu zahlenden Rate bei der EinkommensermittlungZitiert von 4
- KG, 12.11.2020 – 5 Ws 192/20, 5 Ws 192/20 - 161 AR 193/20
- BayObLG, 06.11.2023 – 204 StRR 470/23Zitiert von 5
- KG, 05.02.2021 – (3) 121 Ss 189/20 (1/21)
Zuletzt entschieden
- LG Nürnberg-Fürth, 03.07.2026 – 12 Qs 41/26Bemessung der Tagessatzhöhe bei Bezug von Bürgergeld: Berücksichtigung des unerlässlichen Lebensbedarfs bereits auf der Ebene der Bestimmung der Tagessatzhöhe Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Brandenburg, 22.04.2026 – 2 ORs 11/26
- OLG Hamm, 26.03.2026 – 2 ORs 13/26
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 42 StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
22.12.2006 Ausfertigung
§ 42 eingefügt durch Artikel 22 des Gesetzes vom 22. Dezember 2006 (BGBl. I 3416)
BGBl. 2006 I S. 3416
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.