§ 306e Tätige Reue
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/306e#abs-1 (1) Das Gericht kann in den Fällen der §§ 306, 306a und 306b die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Täter freiwillig den Brand löscht, bevor ein erheblicher Schaden entsteht.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/306e#abs-2 (2) Nach § 306d wird nicht bestraft, wer freiwillig den Brand löscht, bevor ein erheblicher Schaden entsteht.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/306e#abs-3 (3) Wird der Brand ohne Zutun des Täters gelöscht, bevor ein erheblicher Schaden entstanden ist, so genügt sein freiwilliges und ernsthaftes Bemühen, dieses Ziel zu erreichen.
Wird zitiert von 15 Entscheidungen zu § 306e StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 27.05.2020 – 1 StR 118/20(Anwendbarkeit von § 306e Abs. 1 StGB auf die Qualifikation des § 306b Abs. 2 Nr. 1 StGB)Zitiert von 3
- BGH, 23.05.2018 – 2 StR 169/18Tätige Reue bei schwerer Brandstiftung: Wertgrenze für erheblichen Sachschaden an einem WohngebäudeZitiert von 1
- BGH, 12.09.2002 – 4 StR 165/02Schwere Brandstiftung: Voraussetzungen des teilweisen Zerstörens eines Wohngebäudes durch Brandlegung gemäß § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 28
- LG Bochum, 19.12.2018 – 5 KLs 36/18
- BGH, 21.11.2002 – 3 StR 296/02Zitiert von 6
- BGH, 12.11.1998 – 4 StR 575/98Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- KG, 29.02.2024 – 4 Ws 7/24, 4 Ws 7/24 - 161 AR 6/24
- KG, 24.01.2020 – (6) 2 StE 4/19 - 8 (1/19)
- LG Hagen, 12.09.2016 – 31 Ks 1/16
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 306e StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.