§ 306 Brandstiftung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 161
Nach Gewicht
- BGH, 06.12.2018 – 4 StR 371/18Brandstiftung: Begriff der Warenvorräte und des WarenlagersZitiert von 2
- BGH, 12.05.2016 – 4 StR 487/15Strafverfahren wegen Brandstiftung: Konkurrenzverhältnis bei gleichzeitiger versuchter Brandstiftung; "Teilweises Zerstören" bei brandbedingten Deformierungen an Gebäudefenstern und -türen; Begründung der Bewährungsentscheidung bei zweijähriger FreiheitsstrafeZitiert von 12
- BGH, 07.05.2024 – 4 StR 85/24Subjektive Tatseite bei Zurückführung des eingetretenen Zerstörungserfolgs auf Brandlegung an anderem Gegenstand als dem Schutzobjekt selbst
- LG München II, 09.07.2021 – 12 KLs 271 Js 190002/18
- BGH, 25.10.2022 – 4 StR 268/22Voraussetzungen einer Verurteilung wegen Brandstiftung an einer LagerhalleZitiert von 2
- BGH, 25.11.2020 – 5 StR 493/19Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Annahme eines HangsZitiert von 4
Zuletzt entschieden
- BGH, 10.06.2026 – 3 StR 97/26
- BGH, 26.05.2026 – 1 StR 91/26Strafverfahren: Verwerfung der Revision des Angeklagten gegen die tatrichterliche Entscheidung als unbegründet KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 06.05.2026 – 5 StR 672/25
161 Entscheidungen zu § 306 StGB →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 306 StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/306#abs-1 (1) Wer fremde
1.
Gebäude oder Hütten,
2.
Betriebsstätten oder technische Einrichtungen, namentlich Maschinen,
3.
Warenlager oder -vorräte,
4.
Kraftfahrzeuge, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge,
5.
Wälder, Heiden oder Moore oder
6.
land-, ernährungs- oder forstwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse
in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/306#abs-2 (2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.