§ 276a Aufenthaltsrechtliche Papiere; Fahrzeugpapiere
Stand: 10.06.2019
Die §§ 275 und 276 gelten auch für aufenthaltsrechtliche Papiere, namentlich Aufenthaltstitel und Duldungen, sowie für Fahrzeugpapiere, namentlich Fahrzeugscheine und Fahrzeugbriefe.
Wird zitiert von 14 Entscheidungen zu § 276a StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 10.08.2022 – 6 StR 519/21Schleuserkriminalität: Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern sowie gewerbsmäßiges Verschaffen von falschen amtlichen AusweisenZitiert von 10
- OLG Koblenz, 10.03.2010 – 2 Ss 220/09Zitiert von 2
- BGH, 13.01.2015 – 4 StR 378/14Einschleusen von Ausländern: Vorliegen einer vorsätzlichen und rechtswidrigen Haupttat des Geschleusten als Voraussetzung der StrafbarkeitZitiert von 14
- BGH, 02.12.2014 – 1 StR 31/14Falschbeurkundung im Amt: Zulassungsbescheinigung Teil II als öffentliche UrkundeZitiert von 2
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2020 – 2 L 104/18Zitiert von 4
- BGH, 12.11.2015 – 2 StR 197/15Beihilfe zum bandenmäßigen Fälschen von Zahlungskarten mit Garantiefunktion: Ausschließliches Einlesen und Speichern von Kartendaten durch "Skimming" an GeldautomatenZitiert von 7
Zuletzt entschieden
- LG Münster, 17.10.2023 – 21 KLs-540 Js 1818/19-1/23
- OVG Schleswig, 14.10.2021 – 4 MB 49/21Einstweilige Anordnung zur Sicherung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG; Lebensunterhaltssicherung bei AsylbLG-Bezug Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 18
- VG Düsseldorf, 29.10.2020 – 8 K 5234/19Zitiert von 4
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 276a StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.