Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 20/15 · S. 32
Zu Artikel 2 (Änderung des Strafgesetzbuches)
Zu Artikel 2 (Änderung des Strafgesetzbuches) Zu Nummer 1 In der Inhaltsübersicht sind die nachfolgend dargestellten Änderungen der Überschriften der §§ 275 und 277 StGB zu berücksichtigen. Zu Nummer 2 Um die Strafbarkeit sämtlichen strafwürdigen Verhaltens im Bereich der Fälschung von Impfausweisen zweifels frei sicherzustellen, soll § 275 StGB um einen Absatz 1a ergänzt werden, der einen neuen Straftatbestand vorsieht. Mit diesem sollen Konstellationen der Manipulation von Blankett-Impfausweisen erfasst werden. Blankett-Impf ausweise sind Impfausweise, die noch nicht personalisiert sind, die also noch keine Angaben zur Person der In haberin oder des Inhabers enthalten. Wenn in solche Blankett-Impfausweise bereits mindestens eine – tatsächlich nicht erfolgte – Impfung eingetragen wird, dann ist nach geltender Rechtslage zweifelhaft, ob bereits vor Perso nalisierung des Impfausweises eine Fälschung von Gesundheitszeugnissen (§ 277 StGB), ein Ausstellen unrich tiger Gesundheitszeugnisse (§ 278 StGB) oder eine Urkundenfälschung (§ 267 Absatz 1 Variante 1 StGB) vorlie gen kann. Denn hier könnte die Urkundenqualität im Sinne des § 267 StGB beziehungsweise die Gesundheits zeugnisqualität im Sinne der §§ 277 f. StGB – je nach Auslegung – gegebenenfalls daran scheitern, dass noch kein Personenbezug gegeben ist. Für den effektiven Schutz des Rechtverkehrs vor unrichtigen Impfausweisen ist es aber unerlässlich, dass auch schon das entsprechende Präparieren von Blankett-Impfausweisen und der Handel mit solchen Produkten rechtssicher unter Strafe steht. Denn andernfalls könnte die Strafbarkeit des Herstellens und des Handels mit Blankett-Impfausweisen, die mit falschen Impfeinträgen versehen sind, davon abhängen, ob in die Impfausweise später Namen und sonstige personenbez
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 16.846 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 20/15 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 20/15, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 110.715–127.561 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 35059e913de673fb….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP