Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 2 · BT-Drs. 20/15 · S. 32

Zu Artikel 2 (Änderung des Strafgesetzbuches)

Zu Artikel 2 (Änderung des Strafgesetzbuches)
Zu Nummer 1
In der Inhaltsübersicht sind die nachfolgend dargestellten Änderungen der Überschriften der §§ 275 und 277 StGB
zu berücksichtigen.

Zu Nummer 2
Um die Strafbarkeit sämtlichen strafwürdigen Verhaltens im Bereich der Fälschung von Impfausweisen zweifels­
frei sicherzustellen, soll § 275 StGB um einen Absatz 1a ergänzt werden, der einen neuen Straftatbestand vorsieht.
Mit diesem sollen Konstellationen der Manipulation von Blankett-Impfausweisen erfasst werden. Blankett-Impf­
ausweise sind Impfausweise, die noch nicht personalisiert sind, die also noch keine Angaben zur Person der In­
haberin oder des Inhabers enthalten. Wenn in solche Blankett-Impfausweise bereits mindestens eine – tatsächlich
nicht erfolgte – Impfung eingetragen wird, dann ist nach geltender Rechtslage zweifelhaft, ob bereits vor Perso­
nalisierung des Impfausweises eine Fälschung von Gesundheitszeugnissen (§ 277 StGB), ein Ausstellen unrich­
tiger Gesundheitszeugnisse (§ 278 StGB) oder eine Urkundenfälschung (§ 267 Absatz 1 Variante 1 StGB) vorlie­
gen kann. Denn hier könnte die Urkundenqualität im Sinne des § 267 StGB beziehungsweise die Gesundheits­
zeugnisqualität im Sinne der §§ 277 f. StGB – je nach Auslegung – gegebenenfalls daran scheitern, dass noch
kein Personenbezug gegeben ist. Für den effektiven Schutz des Rechtverkehrs vor unrichtigen Impfausweisen ist
es aber unerlässlich, dass auch schon das entsprechende Präparieren von Blankett-Impfausweisen und der Handel
mit solchen Produkten rechtssicher unter Strafe steht. Denn andernfalls könnte die Strafbarkeit des Herstellens
und des Handels mit Blankett-Impfausweisen, die mit falschen Impfeinträgen versehen sind, davon abhängen, ob
in die Impfausweise später Namen und sonstige personenbez

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 16.846 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 20/15 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 20/15, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 110.715–127.561 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 35059e913de673fb….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP