§ 278 Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse
Stand: 25.11.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/278#abs-1 (1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr als Arzt oder andere approbierte Medizinalperson ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen ausstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/278#abs-2 (2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von unrichtigem Ausstellen von Gesundheitszeugnissen verbunden hat, Impfnachweise oder Testzertifikate betreffend übertragbare Krankheiten unrichtig ausstellt.
Wird zitiert von 89 Entscheidungen zu § 278 StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Köln, 16.12.2020 – 5 U 39/20
- BGH, 11.09.2024 – 4 StR 75/24Strafbarkeit bei Dokumentation nicht durchgeführter Corona-ImpfungZitiert von 2
- OLG Celle, 09.04.2024 – 2 ORs 29/24
- BGH, 19.08.2026 – 6 StR 40/25Strafrecht: Unrichtigkeit eines Gesundheitszeugnisses bei Ausstellung ohne vorherige Untersuchung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BayObLG, 05.06.2023 – 206 StRR 76/23Zitiert von 3
- BGH, 29.01.1957 – 1 StR 333/56Zitiert von 10
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 28.04.2026 – 5 ORbs 87/26Zitiert von 1
- BGH, 16.12.2025 – 5 StR 335/25
- LG Nürnberg-Fürth, 27.10.2025 – 12 Qs 33/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 278 StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Fachanwälte für Strafrecht finden
Änderungsverlauf
-
22.11.2021 Ausfertigung
§ 278 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. November 2021 (BGBl. I 4906)
BGBl. 2021 I S. 4906
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.