§ 213 Minder schwerer Fall des Totschlags
Stand: 10.06.2019
War der Totschläger ohne eigene Schuld durch eine ihm oder einem Angehörigen zugefügte Mißhandlung oder schwere Beleidigung von dem getöteten Menschen zum Zorn gereizt und hierdurch auf der Stelle zur Tat hingerissen worden oder liegt sonst ein minder schwerer Fall vor, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
Wird zitiert von 941 Entscheidungen zu § 213 StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 26.02.2015 – 1 StR 574/14Totschlag: Minder schwerer Fall bei geringfügiger TatprovokationZitiert von 17
- BGH, 21.02.2018 – 1 StR 351/17Totschlag: Minder schwerer Fall bei Provokation des Täters durch ehewidriges intimes VerhältnisZitiert von 17
- OLG Celle, 04.07.2025 – 3 Ws 52/25
- LG Bonn, 28.01.2020 – 24 Ks 8/19
- LG Bonn, 04.07.2017 – 28 KLs 920 Js 812/16 14/16; 28 KLs 787 Js 640/16 5/17
- BGH, 23.03.2026 – 4 StR 581/25Strafzumessung: Voraussetzungen eines minder schweren Falls des Totschlags bei Provokation durch Beleidigung eines verstorbenen Angehörigen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BGH, 19.08.2026 – 6 StR 255/26Strafzumessung: Grenzen der strafschärfenden Berücksichtigung der Art der Tatausführung bei erheblich verminderter Schuldfähigkeit Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 28.07.2026 – 4 StR 165/26Strafzumessung: Auswirkung der unterlassenen Prüfung einer Strafrahmenmilderung nach § 213 Alt. 2 StGB bei Beihilfe Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 21.07.2026 – 6 StR 285/26Strafzumessung: Rechtsfehlerhafte Strafrahmenwahl bei unterlassener Einbeziehung der Versuchsumstände in die Gesamtwürdigung eines minder schweren Falls Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 213 StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.