§ 120 Aufhebung des Haftbefehls
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/120#abs-1 (1) Der Haftbefehl ist aufzuheben, sobald die Voraussetzungen der Untersuchungshaft nicht mehr vorliegen oder sich ergibt, daß die weitere Untersuchungshaft zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung außer Verhältnis stehen würde. Er ist namentlich aufzuheben, wenn der Beschuldigte freigesprochen oder die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt oder das Verfahren nicht bloß vorläufig eingestellt wird.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/120#abs-2 (2) Durch die Einlegung eines Rechtsmittels darf die Freilassung des Beschuldigten nicht aufgehalten werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/120#abs-3 (3) Der Haftbefehl ist auch aufzuheben, wenn die Staatsanwaltschaft es vor Erhebung der öffentlichen Klage beantragt. Gleichzeitig mit dem Antrag kann die Staatsanwaltschaft die Freilassung des Beschuldigten anordnen.
Wird zitiert von 515 Entscheidungen zu § 120 StPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Celle, 17.05.2021 – 2 Ws 145/21
- BVerfG, 22.02.2005 – 2 BvR 109/05Untersuchungshaft: Anforderungen an die Beachtung des Beschleunigungsgebots bei der Fortdauer der Haft nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 28
- OLG Frankfurt am Main, 14.08.2017 – 1 Ws 159/17
- KG, 06.03.2012 – (2) 131 HEs 1/11 (13/12), 2 Ws 83/12, 2 Ws 83/12 - 131 AR 134/11Zitiert von 1
- EGMR, 05.07.2001 – 38321/97
- BGH, 30.11.1999 – 2 BGs 335/99Außervollzugsetzung des Haftbefehls: Zwingende Bindung des Ermittlungsrichters an den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Verschonung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BGH, 13.08.2026 – AK 34 + 35/26, AK 34/26, AK 35/26Haftprüfung: Fortdauer der Untersuchungshaft wegen dringenden Tatverdachts der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 04.08.2026 – AK 36/26Besondere Haftprüfung: Fortdauer der Untersuchungshaft wegen dringenden Verdachts der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 04.08.2026 – StB 46/26Fortdauer der Untersuchungshaft: Wahrung des Beschleunigungsgebots bei langjährigem Vollzug durch Durchführung umfangreicher Selbstleseverfahren Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 120 StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.