§ 184 Verbreitung pornographischer Inhalte
Stand: 01.01.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/184#abs-1 (1) Wer einen pornographischen Inhalt (§ 11 Absatz 3)
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/184#abs-2 (2) Absatz 1 Nummer 1 und 2 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen seine Erziehungspflicht gröblich verletzt. Absatz 1 Nr. 3a gilt nicht, wenn die Handlung im Geschäftsverkehr mit gewerblichen Entleihern erfolgt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/184#abs-3 (3) bis (7) (weggefallen)
Wird zitiert von 218 Entscheidungen zu § 184 StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 27.06.2001 – 1 StR 66/01Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern: Reichweite der Verweisung in § 176a Abs. 2 StGB auf § 184 Abs. 3 und 4 StGB bei der Fertigung kinderpornografischer Dateien für das Internet Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 16
- BVerfG, 17.01.1978 – 1 BvL 13/76Nulla poena sine lege; Anforderungen an Umschreibung der Voraussetzungen der Strafbarkeit und der Art und des Maßes der Strafe (Vorführung pornographischer Filme)Zitiert von 14
- LG Kiel, 13.05.2011 – 10 KLs 11/11
- BGH, 22.05.2003 – 1 StR 70/03Zitiert von 1
- LG Kiel, 06.09.2010 – 8 KLs 2/10Zitiert von 1
- BGH, 24.03.1999 – 3 StR 240/98Zitiert von 15
Zuletzt entschieden
- BGH, 07.05.2026 – 4 StR 636/25
- LAG Köln, 24.02.2026 – 7 SLa 503/25
- BGH, 18.12.2025 – 4 StR 325/25Sicherungsverwahrung bei exzessivem Besitz kinderpornographischer InhalteZitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 184 StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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30.11.2020 Ausfertigung
§ 184 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. November 2020 (BGBl. I 2600)
BGBl. 2020 I S. 2600
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21.01.2015 Ausfertigung
§ 184 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Januar 2015 (BGBl. I 10)
BGBl. 2015 I S. 10
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27.12.2003 Ausfertigung
§ 184 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I 3007)
BGBl. 2003 I S. 3007
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.