Gesetze / Strafgesetzbuch

StGB

§ 155 Eidesgleiche Bekräftigungen

Stand: 10.06.2019

StrafrechtBund33 Entscheidungen

Dem Eid stehen gleich

1.
die den Eid ersetzende Bekräftigung,
2.
die Berufung auf einen früheren Eid oder auf eine frühere Bekräftigung.
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