Gesetze / Strafgesetzbuch

StGB

§ 12 Verbrechen und Vergehen

Stand: 10.06.2019

StrafrechtBund230 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/12#abs-1 (1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/12#abs-2 (2) Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/12#abs-3 (3) Schärfungen oder Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind, bleiben für die Einteilung außer Betracht.

§ 11 § 13