§ 12 Verbrechen und Vergehen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/12#abs-1 (1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/12#abs-2 (2) Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/12#abs-3 (3) Schärfungen oder Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind, bleiben für die Einteilung außer Betracht.
Wird zitiert von 246 Entscheidungen zu § 12 StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG Köln, 01.09.2017 – 322a KLs 1/17
- VG Köln, 28.08.2024 – 10 K 24/21
- VG Köln, 18.12.2017 – 10 K 2131/16Zitiert von 2
- OVG NRW, 24.10.2022 – 11 A 4916/18Zitiert von 2
- LSG NRW, 26.06.2026 – L 13 VG 47/26 B ER
- LSG NRW, 26.06.2026 – L 13 VG 44/26 B ER
Zuletzt entschieden
- VG Gelsenkirchen, 04.08.2026 – 12a L 1421/26.AAnforderungen an den Widerruf der Flüchtlingseigenschaft wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern; Anwendbarkeit der Statusverordnung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Köln, 09.06.2026 – 3 K 6121/22.A
- VG Gelsenkirchen, 17.04.2026 – 19a K 3432/23.A
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 12 StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.