Gesetze / Schornsteinfeger-Handwerksgesetz
SchfHwG§ 14a Feuerstättenbescheid
Stand: 13.04.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SchfHwG/14a#abs-1 (1) Unverzüglich nach der Feuerstättenschau hat der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger gegenüber dem Eigentümer einen Feuerstättenbescheid zu erlassen. Dieser ergeht schriftlich oder elektronisch und beinhaltet:
Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger bestimmt die Fristen nach pflichtgemäßem Ermessen insbesondere unter Berücksichtigung der Betriebs- und Brandsicherheit.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SchfHwG/14a#abs-2 (2) Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger weist den Eigentümer im Feuerstättenbescheid auf die Frist des § 4 Absatz 2 hin.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SchfHwG/14a#abs-3 (3) Der Feuerstättenbescheid ist auf der Grundlage der Daten des Kehrbuchs
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SchfHwG/14a#abs-4 (4) Findet für ein Grundstück oder einen Raum eine Ausstellung einer Bescheinigung über die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit von Feuerungsanlagen statt, ist der Feuerstättenbescheid abweichend von Absatz 1 unverzüglich nach der Ausstellung der Bescheinigung zu erlassen.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/SchfHwG/14a#abs-5 (5) Widerspruch und Anfechtungsklage gegen den Feuerstättenbescheid haben keine aufschiebende Wirkung. Der Feuerstättenbescheid gilt auch für und gegen den Rechtsnachfolger.
Wird zitiert von 29 Entscheidungen zu § 14a SchfHwG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Cottbus, 11.02.2025 – VG 4 K 68/21Zitiert von 1
- VGH Baden-Württemberg, 23.02.2026 – 6 S 1160/23
- VG Minden, 10.04.2024 – 3 L 208/24
- VG Würzburg, 14.10.2024 – W 8 K 24.65
- VG Cottbus, 11.02.2025 – VG 4 K 1742/20
- VG Bayreuth, 13.03.2024 – B 8 K 21.1277Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 07.09.2026 – 4 B 87/26Feuerstättenbescheid: Anforderungen an das Abweichen von der jährlichen Kehrpflicht bei Einbau eines Partikelabscheiders Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Düsseldorf, 08.04.2026 – 29 K 6957/25
- VGH Bayern, 09.01.2026 – 22 ZB 24.2180
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 14a SchfHwG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
01.07.2025 in Kraft
§ 14a neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. April 2025 (BGBl. I Nr. 106 7112 Hufbeschlag)
BGBl. 2025 I Nr. 106
-
17.07.2017 Ausfertigung
§ 14a geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I 2495)
BGBl. 2017 I S. 2495
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.