Gesetze / Schornsteinfeger-Handwerksgesetz
SchfHwG§ 14a Feuerstättenbescheid
Stand: 13.04.2025
Wird zitiert von 28
Nach Gewicht
- VG Cottbus, 11.02.2025 – VG 4 K 68/21Zitiert von 1
- VGH Baden-Württemberg, 23.02.2026 – 6 S 1160/23
- VG Minden, 10.04.2024 – 3 L 208/24
- VG Würzburg, 14.10.2024 – W 8 K 24.65
- VG Cottbus, 11.02.2025 – VG 4 K 1742/20
- VG Bayreuth, 13.03.2024 – B 8 K 21.1277Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- VG Düsseldorf, 08.04.2026 – 29 K 6957/25
- VGH Bayern, 09.01.2026 – 22 ZB 24.2180
- VG Bayreuth, 14.08.2025 – B 8 K 23.260
28 Entscheidungen zu § 14a SchfHwG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 14a SchfHwG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SchfHwG/14a#abs-1 (1) Unverzüglich nach der Feuerstättenschau hat der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger gegenüber dem Eigentümer einen Feuerstättenbescheid zu erlassen. Dieser ergeht schriftlich oder elektronisch und beinhaltet:
Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger bestimmt die Fristen nach pflichtgemäßem Ermessen insbesondere unter Berücksichtigung der Betriebs- und Brandsicherheit.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SchfHwG/14a#abs-2 (2) Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger weist den Eigentümer im Feuerstättenbescheid auf die Frist des § 4 Absatz 2 hin.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SchfHwG/14a#abs-3 (3) Der Feuerstättenbescheid ist auf der Grundlage der Daten des Kehrbuchs
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SchfHwG/14a#abs-4 (4) Findet für ein Grundstück oder einen Raum eine Ausstellung einer Bescheinigung über die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit von Feuerungsanlagen statt, ist der Feuerstättenbescheid abweichend von Absatz 1 unverzüglich nach der Ausstellung der Bescheinigung zu erlassen.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/SchfHwG/14a#abs-5 (5) Widerspruch und Anfechtungsklage gegen den Feuerstättenbescheid haben keine aufschiebende Wirkung. Der Feuerstättenbescheid gilt auch für und gegen den Rechtsnachfolger.