Gesetze / Schornsteinfeger-Handwerksgesetz
SchfHwG§ 14b Gegenstands- und Streitwert
Stand: 10.06.2019
In Widerspruchsverfahren oder in verwaltungsgerichtlichen Verfahren, die einen Feuerstättenbescheid zum Gegenstand haben, betragen der Gegenstandswert und der Streitwert jeweils 500 Euro.
Wird zitiert von 45 Entscheidungen zu § 14b SchfHwG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 27.12.2018 – 4 A 495/16Zitiert von 1
- OVG NRW, 27.12.2018 – 4 A 494/16Zitiert von 1
- OVG NRW, 27.12.2018 – 4 A 4278/18Zitiert von 6
- OVG NRW, 27.12.2018 – 4 A 4250/18
- VG Würzburg, 27.11.2023 – W 8 S 23.1605Zitiert von 2
- VGH Bayern, 27.04.2023 – 22 CS 23.350Zitiert von 6
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 07.09.2026 – 4 B 87/26Feuerstättenbescheid: Anforderungen an das Abweichen von der jährlichen Kehrpflicht bei Einbau eines Partikelabscheiders Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Düsseldorf, 08.04.2026 – 29 K 6957/25
- VG Schleswig, 07.04.2026 – 6 B 11/26
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 14b SchfHwG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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17.07.2017 Ausfertigung
§ 14b geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I 2495)
BGBl. 2017 I S. 2495
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.