Gesetze / Sozialgerichtsgesetz
SGG§ 70
Stand: 10.06.2019
Fähig, am Verfahren beteiligt zu sein, sind
Wird zitiert von 417 Entscheidungen zu § 70 SGG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LSG NRW, 25.02.2008 – L 20 SO 31/07Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - Mehrbedarf wegen Erwerbsminderung - Rückwirkende Überprüfung bestandskräftiger Bescheide - Anwendbarkeit von § 44 SGB X auf pauschalierte Sozialhilfeleistungen - Grundsatz keine Hilfe für die Vergangenheit Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 17
- BSG, 21.09.2016 – B 6 KA 77/15 B(Medizinisches Versorgungszentrum - keine natürliche bzw juristische Person im Sinne der §§ 70 Nr 1 SGG bzw 10 SGB 10 - Klägerwechsel - Unzulässigkeit im Revisionsverfahren)Zitiert von 1
- BSG, 04.05.2016 – B 6 KA 28/15 RVertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum - Nachbesetzung einer Viertelstelle innerhalb eines Jahres nach ihrem Freiwerden - Beteiligtenfähigkeit des Rechtsträgers in einem Verwaltungs- oder GerichtsverfahrenZitiert von 21
- BSG, 28.01.2004 – B 6 KA 4/03 RZitiert von 7
- BSG, 26.10.2023 – B 10 EG 2/23 R
- BSG, 26.10.2023 – B 10 EG 1/23 RElterngeldrecht - Elterngeld Plus - Partnerschaftsbonus - keine beiderseitige Elternteilzeit - fehlender Betreuungsplatz für das Kind - Unmöglichkeit der Teilzeiterwerbstätigkeit - Verfassungsrecht - Gleichheitssatz - Diskriminierungsverbot - Amtshaftung - dolo-agit-Einrede - sozialgerichtliches Verfahren - Anfechtungsklage gegen einen Elterngeldbescheid - richtiger Klagegegner in Rheinland-Pfalz - erlassende Stelle - keine Änderung der Passivlegitimation durch Widerspruchsverfahren - Rechtsträgerprinzip - Behördenprinzip - Beteiligtenfähigkeit einer BehördeZitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BSG, 26.03.2026 – B 5 R 14/24 R
- LSG NRW, 06.03.2026 – L 4 R 901/25
- LSG Sachsen-Anhalt, 15.10.2025 – L 3 BA 5/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 70 SGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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17.08.2001 Ausfertigung
§ 70 eingefügt und geändert und neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. August 2001 (BGBl. I 2144)
BGBl. 2001 I S. 2144
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20.12.1988 Ausfertigung
§ 70 geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I 2477)
BGBl. 1988 I S. 2477
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.