Gesetze / Sozialgerichtsgesetz
SGG§ 69
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 152
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LSG NRW, 27.07.2018 – L 14 R 289/17Zitiert von 1
- LSG Baden-Württemberg, 25.01.2007 – L 10 R 739/04Zitiert von 6
- BSG, 17.12.2020 – B 10 ÜG 2/19 RZitiert von 3
- BSG, 17.12.2020 – B 10 ÜG 1/19 RÜberlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - spät erhobene Verzögerungsrüge - Rechtsmissbrauch - Entschädigungsanspruch auch für Beigeladene im Ausgangsverfahren - Maßgeblichkeit des Zeitraums der Beiladung - Vermutung des immateriellen Nachteils - Anforderungen an die Widerlegung der Vermutung - Wiedergutmachung auf andere Weise - ZurückverweisungZitiert von 42
- VG Gelsenkirchen, 12.08.2025 – 12 K 2575/21
- LSG Berlin-Brandenburg, 13.01.2020 – L 5 AS 1483/19 BZitiert von 6
Zuletzt entschieden
- BSG, 26.03.2026 – B 2 U 85/25 BSozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Streitgegenstand - Auslegung von Klageanträgen - Günstigkeitsprinzip - Verurteilung des Beigeladenen - Bedingungsfeindlichkeit von Prozesshandlungen
- LSG Baden-Württemberg, 17.10.2025 – L 8 SB 1469/25
- LSG Schleswig, 23.05.2025 – L 5 KR 38/25 B ER
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 69 SGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Beteiligte am Verfahren sind
1. der Kläger,
2. der Beklagte,
3. der Beigeladene.