Gesetze / Sozialgerichtsgesetz
SGG§ 69
Stand: 10.06.2019
Beteiligte am Verfahren sind
1. der Kläger,
2. der Beklagte,
3. der Beigeladene.
Wird zitiert von 158 Entscheidungen zu § 69 SGG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LSG NRW, 27.07.2018 – L 14 R 289/17Zitiert von 1
- LSG Baden-Württemberg, 25.01.2007 – L 10 R 739/04Zitiert von 6
- BSG, 17.12.2020 – B 10 ÜG 2/19 RZitiert von 3
- BSG, 17.12.2020 – B 10 ÜG 1/19 RÜberlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - spät erhobene Verzögerungsrüge - Rechtsmissbrauch - Entschädigungsanspruch auch für Beigeladene im Ausgangsverfahren - Maßgeblichkeit des Zeitraums der Beiladung - Vermutung des immateriellen Nachteils - Anforderungen an die Widerlegung der Vermutung - Wiedergutmachung auf andere Weise - ZurückverweisungZitiert von 46
- VG Gelsenkirchen, 12.08.2025 – 12 K 2575/21
- LSG Berlin-Brandenburg, 13.01.2020 – L 5 AS 1483/19 BZitiert von 7
Zuletzt entschieden
- BSG, 26.03.2026 – B 2 U 85/25 BSozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Streitgegenstand - Auslegung von Klageanträgen - Günstigkeitsprinzip - Verurteilung des Beigeladenen - Bedingungsfeindlichkeit von Prozesshandlungen
- LSG Baden-Württemberg, 17.10.2025 – L 8 SB 1469/25
- LSG Schleswig, 23.05.2025 – L 5 KR 38/25 B ER
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 69 SGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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06.05.2019 Ausfertigung
§ 69 geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 6. Mai 2019 (BGBl. I 646)
BGBl. 2019 I S. 646
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.