Gesetze / Sozialgerichtsgesetz
SGG§ 6
Stand: 10.06.2019
Für die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit gelten die Vorschriften des Zweiten Titels des Gerichtsverfassungsgesetzes nach Maßgabe der folgenden Vorschriften entsprechend:
Wird zitiert von 17 Entscheidungen zu § 6 SGG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BSG, 11.12.2024 – B 6 KA 26/23 BSozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Besetzungsfehler - Garantie des gesetzlichen Richters - ehrenamtlicher Richter - Heranziehung - Verwendung eines Karteikastens als Hilfsmittel - namentliche Bezeichnung im Geschäftsverteilungsplan - Bezugnahme auf Excel-Datei - Transparenz - Ausdruck - Verstoß gegen Offenlegungspflicht - fehlerhafter Geschäftsverteilungsplan - grundsätzliche Bedeutung - Vertragsarzt - Honorarkürzung - Plausibilitätsprüfung - Überschreitung der Tages- und Quartalsprofilzeiten - Zeiten für ärztliche Aufsicht und Überwachung von delegationsfähigen Leistungen - Abfassen von Arztbriefen - Zeiten für arztgebundene Leistungen - Vergütung bei Beschäftigung eines WeiterbildungsassistentenZitiert von 1
- LSG NRW, 24.11.2023 – L 14 R 719/21
- BGH, 14.10.1975 – 1 StR 108/75Zitiert von 4
- BSG, 25.08.2022 – B 5 R 11/22 BSozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - gerügter Besetzungsfehler - Geschäftsverteilungsplan - Divergenz - grundsätzliche Bedeutung - Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto - eigener WillensentschlussZitiert von 14
- BSG, 06.01.2022 – B 4 AS 314/21 BSozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung - Verfahrensfehler - Gerichtsbescheid - Beantragung mündlicher VerhandlungZitiert von 2
- BSG, 07.05.2019 – B 2 U 26/17 RZitiert von 5
Zuletzt entschieden
- LSG NRW, 26.03.2025 – L 3 R 316/18Zitiert von 1
- LSG NRW, 06.09.2024 – L 3 R 619/22
- LSG NRW, 15.06.2022 – L 11 KR 547/21
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 6 SGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
06.05.2019 Ausfertigung
§ 6 geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 6. Mai 2019 (BGBl. I 646)
BGBl. 2019 I S. 646
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.